Pallade Veneta - Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor

Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor


Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor
Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH-Generalanwalt legt Gutachten vor / Foto: Zakaria ABDELKAFI - AFP/Archiv

EU-Mitgliedsstaaten werden laut einem am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegten Gutachten nicht deshalb für die Prüfung von Asylanträgen zuständig, weil der eigentlich zuständige Staat keine Dublin-Rückkehrer aufnimmt. Diese Auffassung vertrat der zuständige EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar in seinem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. (Az. C-458/24)

Textgröße ändern:

Hintergrund ist die Weigerung der italienischen Regierung, Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gemäß der Dublin-Regeln zurückzunehmen. Diese sehen vor, dass Länder in andere Mitgliedstaaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen registriert wurden.

Vor diesem Hintergrund legte das Verwaltungsgericht im baden-württembergischen Sigmaringen dem EuGH einen dort anhängigen Fall zur Klärung vor. Es geht um einen Syrer, der 2023 in Deutschland einen Asylantrag stellte. Allerdings wurde er zuerst in Italien registriert, das seit längerem meist keine Dublin-Rückkehrer akzeptiert. Das Verwaltungsgericht will wissen, ob deshalb Ausnahmebestimmungen des Dublin-Verfahrens greifen, wonach die Prüfzuständigkeit in diesem Fall auf Deutschland übergeht.

Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts ist dies rechtlich aber nicht der Fall. Die Zuständigkeit zur Prüfung eines Asylantrags gehe nach seiner Auslegung der Vorschriften nicht deshalb auf einen anderen Staat über, weil das eigentlich zuständige Land "keine Bereitschaft" zur Aufnahme von Dublin-Rückkehrern zeige. Dies gelte zumindest so lange, wie in dem eigentlich zuständigen EU-Staat keine "systemischen Schwachstellen" im Asylsystem mit der Gefahr einer "unmenschlichen Behandlung" bestünden.

Verstöße eines EU-Mitgliedsstaats gegen Verpflichtungen gemäß EU-Recht müssten anderweitig geahndet werden, betonte Szpunar. Eine Lösung der durch die "Missachtung" der Dublin-Regeln durch ein Land entstehenden Probleme könne nicht in einer Auslegung der Verordnung selbst gesucht werden, betonte er. Dafür gebe es im EU-Recht aber "geeignete Mittel".

Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts kommt zugleich zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit für die Asylantragsprüfung im vorliegenden Fall doch auf Deutschland übergehen kann. Dies beruht auf anderweitigen Regeln im Dublin-System, wonach dies immer dann passiert, wenn die Überstellung an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat nicht binnen einer Frist von üblicherweise sechs Monaten erfolgt. Laut EU-Recht sei der Grund für die Nichteinhaltung der Frist letztlich irrelevant, heißt es darin.

Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Die Richterinnen und Richter sind nicht daran gebunden, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin zur Urteilsverkündung am EuGH wurde noch nicht bekanntgegeben.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg

In einem Prozess um einen tödlichen Raserunfall, bei dem eine 67-Jährige getötet wurde, ist der Unfallverursacher vom Landgericht Duisburg zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte wurde unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Ihm wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen.

Obdachloser in Köln bei Streit getötet - 29-Jähriger festgenommen

In Köln ist ein Obdachloser offenbar Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Ersten Erkenntnissen zufolge geriet der 47-Jährige am Mittwochabend an einer Haltestelle in der Innenstadt mit einem 29-Jährigen in Streit, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Dabei würgte der Jüngere den 47-Jährigen, bis dieser bewusstlos war. Anschließend floh der 29-Jährige. Zeugen fanden den 47-Jährigen und alarmierten die Rettungskräfte. Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen starb er am Tatort.

Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln

Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.

Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kinds durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Textgröße ändern: