Pallade Veneta - Steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubau nicht bei vorherigem Abriss

Steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubau nicht bei vorherigem Abriss


Steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubau nicht bei vorherigem Abriss
Steuerliche Förderung für Mietwohnungsneubau nicht bei vorherigem Abriss / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Die steuerliche Förderung für den Bau neuer Mietwohnungen gibt es nur, wenn tatsächlich neuer Wohnraum entsteht. Wird ein zuvor vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, können die Bauherren keine Förderung beanspruchen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. IX R 24/24)

Textgröße ändern:

Die Klägerin aus dem Rheinland hatte ein vermietetes Einfamilienhaus abreißen lassen und durch einen Neubau ersetzt. Dieser wurde dann erneut vermietet.

Das Finanzamt berücksichtigte nur die normale Gebäudeabschreibung als steuerlich mit den Mieteinnahmen verrechenbare Werbungskosten. Die Klägerin forderte zusätzlich die Berücksichtigung der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau in Höhe von bis zu fünf Prozent der Baukosten, hier gut 15.000 Euro jährlich.

Wie schon das Finanzgericht Köln lehnte nun auch der BFH dies ab. Mit der Sonderabschreibung habe der Gesetzgeber die Wohnraumknappheit bekämpfen wollen. Der Abriss und anschließende Neubau einer Immobilie ohne Schaffung eines zusätzlichen Bestands an Wohnungen erfülle dieses Ziel nicht.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Schleswig-Holstein: Niederlage für Nius im Rechtsstreit mit Ministerpräsident

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" zurückgewiesen. Amtspersonen könnten insbesondere in Talkrunden als Parteipolitiker oder politisch handelnde Privatpersonen auftreten, so das OVG in seinem Beschluss vom Donnerstag. Damit käme ihnen das Recht auf Meinungsfreiheit zu.

Juristisches Gutachten: Abschiebezentren außerhalb von EU können legal sein

Die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien sind einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge mit dem Europarecht vereinbar - wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So müssten die Migranten weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den relevanten Behörden halten können, erklärte der zuständige Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in Luxemburg. (Az. C-414/25)

Tödliche Schüsse auf Mann in Bremen: Dritter Verdächtiger stellt sich

Nach tödlichen Schüssen auf einen 32-Jährigen bei einer Auseinandersetzung im Bremer Stadtteil Neustadt hat sich ein dritter Tatverdächtiger gestellt. Der 63-Jährige befindet sich wie die beiden anderen bereits Festgenommen in Untersuchungshaft, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in der Hansestadt am Donnerstag sagte. Ihnen werde gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.

Gruppe suchte gezielt nach archäologischen Schätzen: Großangelegte Razzia

Mit einer großangelegten Razzia sind die Behörden in Baden-Württemberg am Mittwoch gegen sogenannte Raubgräber vorgegangen. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte aufgesucht und dort illegal wertvolle Kulturgüter ausgegraben zu haben, wie das Landeskriminalamt (LKA) am Donnerstag in Stuttgart mitteilte. Anschließend sollen sie diese gewinnbringend verkauft haben.

Textgröße ändern: