Pallade Veneta - Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe


Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe
Keine Witwenrente nach nur vier Monaten Ehe

Für eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung dürfen Arbeitgeber eine Mindestdauer der Ehe festlegen. Dabei ist eine Frist von einem Jahr jedenfalls mit bestimmten Ausnahmen "noch angemessen", wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 3 AZR 254/21)

Textgröße ändern:

Die Klägerin hatte am 5. Januar 2018 geheiratet. Ihr Mann starb knapp vier Monate später. Den Antrag der Witwe auf Hinterbliebenenversorgung lehnte der Arbeitgeber unter Hinweis auf die Versorgungsregelungen des Unternehmens ab. Diese schließen eine Witwenrente unter anderem dann aus, wenn die Ehe vor dem Tod des Arbeitnehmers noch keine zwölf Monate bestanden hat. Ausgenommen sind Unfälle oder eine Erkrankung, "die erst nach der Eheschließung eingetreten ist".

Diese Ausschlussklausel ist zulässig und wirksam, urteilte hierzu nun das BAG. Arbeitgeber hätten ein berechtigtes Interesse daran, bei einem bereits absehbaren Tod des Arbeitnehmers eine sogenannte Versorgungsehe auszuschließen. Dies berechtige ihn, "angemessene Fristen" zwischen Heirat und Tod vorzusehen.

Dabei sei eine Frist von zwölf Monaten "noch angemessen", urteilte das BAG. Mit den beiden Ausnahmen würden zudem alle typischen Fälle erfasst, "in denen eine Ehe zwar nicht lange genug gedauert hat, aber doch eine Hinterbliebenenversorgung geboten ist". Weitere legitime private Gründe müssten die Versorgungsregeln nicht vorsehen.

In einem Urteil aus 2019 hatte das BAG demgegenüber eine Frist von zehn Jahren als unangemessen verworfen. Diese sei willkürlich gegriffen und gefährde den Zweck der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung.

C.Grillo--PV

Empfohlen

Beispiellose Waldbrände in Frankreich und Spanien - Mehr als 160.000 Menschen evakuiert

Beispiellose Waldbrände in Frankreich und Spanien haben am Freitag mehr als 160.000 Menschen zur Flucht gezwungen. Behördenangaben zufolge wurden im Südwesten Frankreichs bislang rund 141.000 Menschen evakuiert. Frankreichs Innenminister Laurent Nuñez betonte, das Land habe noch nie zuvor Brände in diesem Ausmaß erlebt, und versprach, "alles zu tun", um die Stadt Bordeaux zu schützen. In Spanien wurden laut dem Innenministerium alleine im Raum der Hauptstadt Madrid rund 25.000 Menschen zur Evakuierung aufgefordert. Den Behörden zufolge war das Feuer dort "nicht zu löschen".

Eurojackpot geknackt: Gut 71 Millionen Euro gehen nach Spanien

Der Eurojackpot mit mehr als 71 Millionen Euro ist von einer Spielerin oder einem Spieler aus Spanien geknackt worden. Wie die Westdeutsche Lotterie am Freitag in Münster mitteilte, kann sich die Gewinnerin oder der Gewinner über 71.262.143,10 Euro freuen. Demnach hatte sie oder er in der Gewinnklasse eins die richtigen Gewinnzahlen 4, 6, 8, 17 und 22 sowie die Eurozahlen 7 und 10.

Sechs Tote und mindestens 16 Verletzte bei Gewalt im Westjordanland

Bei gewaltsamen Konfrontationen im Norden des besetzten Westjordanlands sind am Freitag zwei Israelis und vier Palästinenser getötet sowie mindestens 16 Menschen verletzt worden. Sechs Menschen kamen im Dorf Tell nahe der Siedlung Havat Gilad ums Leben, bei weiteren Vorfällen in Farata und Sarra meldete der Palästinensische Rote Halbmond zehn Verletzte. Im Anschluss kündigte die israelische Armee einen "umfangreichen Anti-Terror-Einsatz" an.

Trump: EU wird "sehr hohen Preis" für Google-Rekordstrafe zahlen

US-Präsident Donald Trump hat der Europäischen Union wegen einer neuen Wettbewerbsstrafe für den Google-Konzern mit erhöhten Zöllen gedroht. Die EU werde einen "sehr hohen Preis" für die Rekordbuße von 890 Millionen Euro zahlen, erklärte Trump am Freitag in seinem Onlinedienst Truth Social. Er kündigte eine neue Zolluntersuchung gegen die EU an und begründete diese mit dem angeblichen "Ausrauben amerikanischer Unternehmen" und damit auch der Steuerzahler.

Textgröße ändern: