Pallade Veneta - Weiterer Strafprozess gegen Skandalunternehmer Benko Mitte Dezember

Weiterer Strafprozess gegen Skandalunternehmer Benko Mitte Dezember


Weiterer Strafprozess gegen Skandalunternehmer Benko Mitte Dezember
Weiterer Strafprozess gegen Skandalunternehmer Benko Mitte Dezember / Foto: Johann GRODER - APA/AFP

Der zweite Prozess gegen den insolventen österreichischen Unternehmer René Benko ist für Mitte Dezember angesetzt: Benko muss am 10. und 16. Dezember erneut vor dem Innsbrucker Landesgericht erscheinen, wie die Nachrichtenagentur APA am Freitag berichtete. Bei den Vorwürfen geht es erneut um Konkursvergehen; Benko soll Bargeld und Wertgegenstände im Wert von 370.000 Euro bei Angehörigen vor seinen Gläubigern versteckt haben.

Textgröße ändern:

Der 48-Jährige war vor gut zwei Wochen nach einem zweitägigen Prozess wegen ähnlicher Vorwürfe bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es als erwiesen an, dass eine Schenkung von Benko an seine Mutter in Höhe von 300.000 Euro dazu dienen sollte, die Insolvenzmasse zu schmälern.

Benko hatte mit dem Kauf von Immobilien ein Millionenvermögen angehäuft. In Deutschland gehörten dem Unternehmer zeitweise unter anderem die Warenhauskette Galeria und das Luxuskaufhaus KaDeWe in Berlin. Dem rasanten Aufstieg folgte jedoch ein ebenso steiler Abstieg. Benkos Signa-Konzern ging Ende 2023 pleite. Im März 2024 stellte Benko auch Antrag auf Privatinsolvenz, seit Januar 2025 sitzt er in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft verfolgt eine ganze Reihe von Ermittlungssträngen im Zusammenhang mit den Insolvenzen. Im Raum stehen Vorwürfe wie schwerer Betrug, Untreue und verschiedene Korruptionsdelikte. In dem gesamten Ermittlungskomplex geht es demnach um Schäden in Höhe von rund 300 Millionen Euro. Im Visier der Ermittler sind neben Benko rund ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn

Der Autor des umstrittenen Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl muss Kohls Witwe nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe änderte am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entsprechend und erklärte, Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger Passagen aus dem Buch muss das OLG aber noch einmal verhandeln. (Az. I ZR 41/24)

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Textgröße ändern: