Pallade Veneta - Fünf deutsche Bergsteiger bei Lawinenabgang in Südtirol ums Leben gekommen

Fünf deutsche Bergsteiger bei Lawinenabgang in Südtirol ums Leben gekommen


Fünf deutsche Bergsteiger bei Lawinenabgang in Südtirol ums Leben gekommen
Fünf deutsche Bergsteiger bei Lawinenabgang in Südtirol ums Leben gekommen / Foto: Pierre TEYSSOT - AFP/Archiv

Bei einem Lawinenunglück in Südtirol sind fünf deutsche Bergsteiger ums Leben gekommen, darunter eine 17-Jährige. Die Lawine hatte sich am Samstagnachmittag in der Nähe der Vertainspitze in der norditalienischen Provinz Trentino in etwa 3200 Metern Höhe gelöst und zwei Gruppen deutscher Bergsteiger getroffen, wie die italienische Bergrettung mitteilte.

Textgröße ändern:

"Die erste Gruppe, die aus drei Personen bestand, wurde komplett unter dem Schnee begraben, und alle drei Bergsteiger kamen ums Leben", erklärte die Bergrettung. Aus der zweiten Gruppe, die aus vier Alpinisten bestand, konnten sich demnach zwei Menschen in Sicherheit bringen. Sie erlitten bei dem Lawinenunglück Verletzungen und wurden in umliegende Krankenhäuser gebracht, wie der Chef der Südtiroler Bergrettung, Alberto Covi, mitteilte.

Die beiden anderen Bergsteiger wurden zunächst als vermisst gemeldet, am Sonntagmorgen wurden dann ihre Leichen gefunden. Den Rettungskräften zufolge handelt es sich bei diesen beiden Toten um einen Vater und dessen 17-jährige Tochter. Die beiden seien von der Lawine in die Schlucht mitgerissen wurden. Der Rettungseinsatz war durch schwierige Wetterbedingungen erschwert worden.

Aus dem Auswärtigem Amt in Berlin hieß es, die deutsche Botschaft in Rom stehe wegen de Unglücks im Kontakt mit den örtlichen Behörden. "Die Kolleginnen und Kollegen betreiben mit Hochdruck Sachverhaltsaufklärung", hieß es.

Die italienische Rettungskräfte warnten unterdessen vor Neuschnee in höheren Berglagen in den kommenden Tagen. Demnach ist davon auszugehen, dass der Schnee sich auf vereisten Schneeschichten ablagert, die sich dort wegen des Temperaturrückgangs gebildet haben.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn

Der Autor des umstrittenen Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl muss Kohls Witwe nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe änderte am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entsprechend und erklärte, Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger Passagen aus dem Buch muss das OLG aber noch einmal verhandeln. (Az. I ZR 41/24)

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Textgröße ändern: