Pallade Veneta - Klöckner verurteilt Angriff auf Auto von AfD-Politiker Baumann

Klöckner verurteilt Angriff auf Auto von AfD-Politiker Baumann


Klöckner verurteilt Angriff auf Auto von AfD-Politiker Baumann
Klöckner verurteilt Angriff auf Auto von AfD-Politiker Baumann / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat den mutmaßlich politisch motivierten Brandangriff auf das Auto des AfD-Abgeordneten Bernd Baumann scharf kritisiert. "Solche Aggressionen müssen uns alle empören - ganz gleich, welcher politischen Überzeugung wir sind", sagte Klöckner am Mittwoch im Plenum. "Es gibt keine vermeintlich gute oder richtige Gewalt in der Demokratie und keine politische Überzeugung rechtfertigt solche Angriffe", fuhr Klöckner unter fraktionsübergreifendem Applaus fort.

Textgröße ändern:

"Gewalt, Drohungen und Einschüchterungsversuche auf Politikerinnen und Politiker unseres Landes, das sind auch Angriffe auf unsere politische, auf unsere demokratische Kultur – egal ob auf der Bundes-, Landes- oder der kommunalen Ebene", sagte Klöckner. Sie träfen "eben nicht nur die Opfer und ihre Familien persönlich, sie sind Angriffe eben auch auf unsere Grundordnung, die uns alle verbinden sollte".

Klöckner betonte: "Wir müssen jedem Angriff gemeinsam und uneingeschränkt entgegentreten, hier im Haus, und auch in der Gesellschaft als Ganzes." Alle, die Opfer politisch motivierter Gewalt geworden seien, "dürfen und müssen sich unseres Beistandes hier in diesem Haus gewiss sein". Angriffe auf Volksvertreter gefährdeten die parlamentarische Demokratie. "Und wenn wir ihnen nicht uneingeschränkt und ohne Ansehen der Person entgegentreten, dann wird es mehr als schwierig werden."

Am Montag war in Hamburg das Auto des AfD-Parlamentsgeschäftsführers Baumann in Brand gesetzt worden. Die Polizei sprach in einer Mitteilung von "mutmaßlich politisch motivierter Sachbeschädigung", die AfD sprach von einem "Brandanschlag". Im Internet kursierte ein Bekennerschreiben der linksextremistischen Antifa, auf das Klöckner ebenfalls Bezug nahm.

E.M.Filippelli--PV

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: