Pallade Veneta - Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig

Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig


Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig
Urteile in Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall rechtskräftig / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die Urteile im spektakulären Ingolstädter Doppelgängerinnenmordfall sind nun vollständig rechtskräftig. Wie das Landgericht in der bayerischen Stadt am Mittwoch mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilten Angeklagten Sharaban K. als unbegründet. Nachdem davor die Staatsanwaltschaft und der zu lebenslanger Haft verurteilte Sheqir K. ihre Revision zurückgenommen hatten, gibt es vollständige Rechtskraft.

Textgröße ändern:

Das Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten im vergangenen Dezember wegen des Mordes an einer jungen Frau. Dem Urteil zufolge überredete Sharaban K. ihren Bekannten, eine 23 Jahre alte Frau zu ermorden, um so ihren eigenen Tod vortäuschen und ein neues Leben beginnen zu können. Davor hatte die zur Tatzeit 23-Jährige versucht, ihren Schwager töten zu lassen. Die beiden Angeklagten bestritten bis zuletzt die Vorwürfe, ihre Verteidiger forderten Freispruch.

Die Tat war im August 2022 begangen worden. Damals wurde die Leiche der Frau in einem Auto in Ingolstadt gefunden. Das Tatopfer hatte die Anstifterin über soziale Netzwerke gefunden. Sie hatte dort unter verschiedenen Vorwänden eine Vielzahl von Frauen angeschrieben und so schließlich das spätere Opfer ausfindig gemacht. Ihr Plan des Untertauchens scheiterte allerdings schnell. Bereits wenige Tage nach dem Fund der Leiche konnten die beiden Tatverdächtigen ermittelt werden.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros

Die französische Justiz weitet ihr Vorgehen gegen die Online-Plattform X aus: Die Behörden durchsuchten Büroräume des Unternehmens und wollen X-Eigentümer Elon Musk befragen. Musk sei für den 20. April in Paris zu einer "freiwilligen Anhörung" geladen, teilte die Staatsanwaltschaft in Paris am Dienstag mit. Ärger dräut X auch in Großbritannien, wo die Datenschutzbehörde eine Untersuchung wegen KI-generierter Pornobilder anstieß.

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys

Zwei Jahre nach dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny in einem russischen Straflager hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland wegen "rechtswidriger Inhaftierung" und "unmenschlicher Behandlung" verurteilt. Die Straßburger Richter verurteilten Russland am Dienstag zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 26.000 Euro, was voraussichtlich keine Folgen haben wird, da Russland Entscheidungen des Gerichts ignoriert.

Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern

Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) will die Staatsanwaltschaft erneut in mehreren Fällen ein Kandidaturverbot fordern. "Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfassend zu bestätigen", sagte der Staatsanwalt am Dienstag an die Adresse der Richter gewandt. "Selbstverständlich werden wir auch Strafen der Nichtwählbarkeit beantragen", fügte er hinzu. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sollte etwa sechs Stunden dauern.

Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen

In Oslo hat am Dienstag der Prozess gegen den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen Vergewaltigungsvorwürfen begonnen. Der 29-jährige Marius Borg Hoiby erschien in einer grünen Hose und einem grünen Pullover vor dem Gericht in der norwegischen Hauptstadt. Ihm wird vorgeworfen, vier Frauen vergewaltigt und mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben. Die Vergewaltigungsvorwürfe wies er unmittelbar nach Prozessbeginn zurück.

Textgröße ändern: