Pallade Veneta - Brasiliens oberstes Gericht für Ablehnung von Bolsonaros Berufung gegen Hafstrafe

Brasiliens oberstes Gericht für Ablehnung von Bolsonaros Berufung gegen Hafstrafe


Brasiliens oberstes Gericht für Ablehnung von Bolsonaros Berufung gegen Hafstrafe
Brasiliens oberstes Gericht für Ablehnung von Bolsonaros Berufung gegen Hafstrafe / Foto: Pablo PORCIUNCULA - AFP/Archiv

Brasiliens Oberster Gerichtshof will die Verurteilung von Ex-Präsident Jair Bolsonaro zu 27 Jahren Haft wegen Putschplänen aufrecht erhalten. Drei von vier Richtern stimmten am Freitag dafür, Bolsonaros Berufung gegen die Haftstrafe abzuweisen. Die Entscheidung wird mit Ablauf einer vom Gericht gesetzten Frist am 14. November rechtskräftig.

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Der Oberste Gerichtshof hatte den ultrarechten früheren Staatschef im September wegen eines geplanten Umsturzes zu einer Haftstrafe von 27 Jahren und drei Monaten verurteilt. Bolsonaro wurde schuldig gesprochen, eine "kriminelle Organisation" angeführt zu haben, die seine Wahlniederlage von 2022 gegen den heutigen linksgerichteten Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva habe kippen wollen.

Das Oberste Gericht gelangte zu dem Schluss, dass Bolsonaro seine Anhänger zur Erstürmung des Obersten Gerichts, Präsidentenpalastes und Kongresses in der Hauptstadt Brasília am 8. Januar 2023 angestiftet hatte. Hunderte Unterstützter Bolsonaros waren damals in die Gebäude eingedrungen und hatten dort schwere Verwüstungen angerichtet. Die Szenen der Gewalt erinnerten an den Angriff von Anhängern Donald Trumps auf das Kapitol in Washington zwei Jahre zuvor.

Bolsonaros Anwälte legten Berufung gegen seine Verurteilung ein und beanstandeten angebliche "Doppeldeutigkeiten, Auslassungen, Widersprüche und Unklarheiten" in der Urteilsbegründung. Die Richter stimmten nun für die Abweisung dieser Berufung.

Der frühere Staatschef steht seit August unter Hausarrest. Gemäß brasilianischem Gesetz kommt Bolsonaro erst dann ins Gefängnis, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist. Wegen seines Alters ist es aber auch möglich, dass er seine Strafe im Hausarrest absitzen darf.

Z.Ottaviano--PV

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