Pallade Veneta - Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter kündigt Hungerstreik an

Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter kündigt Hungerstreik an


Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter kündigt Hungerstreik an
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter kündigt Hungerstreik an / Foto: Ronny HARTMANN - AFP/Archiv

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat der Angeklagte einen Hungerstreik angekündigt. Er befinde sich seit Montag im Hungerstreik und wolle das "drei Wochen machen", sagte Taleb A. am zweiten Prozesstag am Dienstag vor dem Landgericht Magdeburg. Der 51-Jährige verwies darauf, dass er sich bereits im März und April für 26 Tage im Hungerstreik befunden habe und laut den Untersuchungen im Haftkrankenhaus trotzdem gesund geblieben sei.

Textgröße ändern:

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sagte an den Angeklagten gewandt: "Es liegt an Ihnen, ob Sie die Verhandlung mitmachen wollen, ob Sie anwesend sein wollen oder nicht." Sternberg zufolge kann das Gericht für den Fall, dass der Angeklagte wegen des Verzichts auf Essen und Trinken nicht mehr verhandlungsfähig sein sollte, auch ohne ihn weiter verhandeln.

Das sehe die Rechtslage vor. Im Fall, dass ein Angeklagter sich "vorsätzliche" in einen Zustand versetze, in dem er nicht verhandlungsfähig sei, könne das Gericht auch ohne die Anwesenheit des Angeklagten weiter verhandeln, wenn dieser bereits zur Sache ausgesagt habe. "Das ist passiert", sagte der Vorsitzende Richter. Damit wären für eine Weiterverhandlung ohne A. "die Voraussetzungen erfüllt".

Der Prozess hatte am Montag mit der Anklageverlesung begonnen. Der aus Saudi-Arabien stammende 51-Jährige soll am 20. Dezember vergangenen Jahres mit einem Mietwagen über den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein und zahlreiche Menschen erfasst haben. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.

Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg handelte A. in der Absicht, "eine unbestimmte große Zahl von Menschen zu töten". A. räumte in seiner Aussage am Montag ein, am Steuer des Tatwagens gesessen zu haben.

Ansonsten äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, sondern sprach in teils wirren Worten und ohne Zusammenhang über Politiker, Gewalt gegen Frauen in Saudi-Arabien sowie religiöse Themen und unterstellte der Magdeburger Polizei, die Wahrheit zu vertuschen. Am Dienstag setzte er seine Aussage fort.

Wegen Sicherheitsbedenken erteilte die Stadtverwaltung Magdeburg unterdessen den Veranstaltern des diesjährigen Weihnachtsmarkts vorerst keine Genehmigung. Oberbürgermeistern Simone Borris (parteilos) informierte am Montag den Stadtrat darüber.

Grund ist demnach ein Schreiben des Landesverwaltungsamts als übergeordnete Behörde, in dem das diesjährige Sicherheitskonzept der Marktveranstalter bemängelt wird. Der Veranstalter schaffe mit dem Weihnachtsmarkt "ein potenzielles Anschlagsziel", hieß es darin.

Borris warnte vor einem verheerenden Signal, sollte der Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht stattfinden können. Das wäre "eine Kapitulation der breiten Stadtgesellschaft vor dem Attentat", erklärte die Oberbürgermeisterin am Montag.

L.Barone--PV

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: