Pallade Veneta - Holocaust-Verharmlosung in sozialen Medien: Anklage gegen 39-Jährigen in Berlin

Holocaust-Verharmlosung in sozialen Medien: Anklage gegen 39-Jährigen in Berlin


Holocaust-Verharmlosung in sozialen Medien: Anklage gegen 39-Jährigen in Berlin
Holocaust-Verharmlosung in sozialen Medien: Anklage gegen 39-Jährigen in Berlin / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Wegen mutmaßlicher Verharmlosung des Holocausts in sozialen Medien hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen einen 39-Jährigen erhoben. Dem Mann wird Volksverhetzung durch Verharmlosung von NS-Verbrechen vorgeworfen, wie die Anklagebehörde in der Bundeshauptstadt am Dienstag mitteilte. Demnach soll er im Oktober 2023 im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt den Kommentar "Gaza = Ausschwitz 2023" veröffentlicht haben.

Textgröße ändern:

Dadurch stehe er im Verdacht, "das Schicksal der rund sechs Millionen unter der NS-Herrschaft ermordeten Jüdinnen und Juden sowie anderer verfolgter Gruppen mit der militärischen Reaktion Israels auf den Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 gleichgesetzt" zu haben, hieß es weiter. Der Mann habe den Kommentar im Onlinedienst Instagram im Zusammenhang mit einem Beitrag der Gruppe Realität Islam veröffentlicht.

Dabei soll der Beschuldigte noch unter sogenannter Führungsaufsicht gestanden haben. Im Jahr 2013 hatte ihn das Kammergericht Berlin wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung Deutsche Taliban Mujahideen zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Im April 2020 war die Haftstrafe vollständig verbüßt.

Die Gruppe Realität Islam steht im Visier der Sicherheitsbehörden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums laufen vereinsrechtliche Ermittlungen, die zu einem Verbot führen könnten. Hintergrund ist der Verdacht, dass sich die Gruppe unter anderem gegen den Rechtsstaat wendet und dem Staat Israel das Existenzrecht abspricht.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts

Wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Millionenhöhe hat die bayerische Polizei zwei Banken und eine Firma durchsucht. Dabei handelte es sich um zwei Objekte in Bayern und eines in Hessen, wie die Polizei am Mittwoch in Augsburg mitteilte. Durch die Geldwäsche entstand nach aktuellem Stand der Ermittlungen ein Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft

Zehn Monate nach der Tötung eines Manns am helllichten Tag in einem Berliner Park ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Mittwoch des Mordes an dem 28-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer und Täter hatten sich zuvor wechselseitig auf Tiktok beleidigt.

Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer und eine Frau, die mit Investments in Öl und Gas aus Alaska einen hohen Millionenschaden verursachten, wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ein 62-Jähriger soll für vier Jahre und acht Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: