Pallade Veneta - Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD

Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD


Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD
Gericht rügt Teiläußerungen von früherem Oldenburger Polizeipräsident zu AfD / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Der frühere Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme hat mit Äußerungen über die AfD in einem Zeitungsinterview teils gegen geltende rechtliche Vorgaben verstoßen. Das entschied das Verwaltungsgericht in der niedersächsischen Stadt am Montag laut einer Mitteilung. Kühme verstieß demnach mit seinen Äußerungen teilweise gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Der niedersächsische Landesverband der AfD hatte gegen die Polizeidirektion Oldenburg vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Textgröße ändern:

Laut Gerichtsangaben war der Polizeipräsident grundsätzlich befugt, sich im Rahmen seiner Aufgaben öffentlich zu Themen der inneren Sicherheit, der Ermittlungstätigkeit der Polizei sowie zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu äußern. Diese Befugnis unterliege bei Amtsträgern aber rechtlichen Grenzen, die im konkreten Fall teils überschritten worden seien.

Kühme hatte sich in einem im August 2023 in der "Nordwest-Zeitung" erschienenen Interview über die AfD geäußert. Laut Norddeutschem Rundfunk äußerte Kühme darin, dass die AfD "zur Gefahr für die innere Sicherheit" werde, Wahrheiten verdrehe und Lügen verbreite, womit die Partei das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen manipuliere.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können bei dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: