Pallade Veneta - Illegaler Vertrieb von Filmen und Serien: Zwei Jahre auf Bewährung in Aachen

Illegaler Vertrieb von Filmen und Serien: Zwei Jahre auf Bewährung in Aachen


Illegaler Vertrieb von Filmen und Serien: Zwei Jahre auf Bewährung in Aachen
Illegaler Vertrieb von Filmen und Serien: Zwei Jahre auf Bewährung in Aachen / Foto: Sebastian Gollnow - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

In einem Prozess gegen einen Betreiber eines sogenannten Filehosters ist der 59-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in über 30.000 Fällen verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Der Filehoster war 2019 durch die Ermittlungsbehörden abgeschaltet worden.

Textgröße ändern:

Laut Anklage betrieb der 59-Jährige den Filehoster seit 2008, über den Nutzer gegen Bezahlung urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Kinofilme oder Fernsehserien hochladen und anderen zum - teils kostenpflichtigen - Download bereitstellen konnten. Die Rechteinhaber hatten hierfür keine Zustimmung erteilt.

Der Betreiber habe für den Dienst erhebliche Serverkapazitäten angemietet. Zum Höhepunkt lag die maximale Speicherkapazität laut Anklage bei rund 20 Millionen Gigabyte. Im angeklagten Tatzeitraum zwischen Oktober 2014 und Oktober 2019 sollen mehr als 30.000 verschiedene geschützte Werke ohne Erlaubnis verfügbar gewesen sein. Insgesamt soll der Angeklagte zwischen 2008 und 2019 Einnahmen von mehr als 64 Millionen Euro erzielt haben.

Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr und elf Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

F.Amato--PV

Empfohlen

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Angeklagter gesteht tödliche Prügelattacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz

Zu Beginn des Prozesses um eine tödliche Attacke auf einen Zugbegleiter hat der Angeklagte den Angriff gestanden. Einen Tötungsvorsatz bestritt er in einer vor dem Landgericht Zweibrücken von der Verteidigung verlesenen Stellungnahme, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Der Prozess hatte mit Verlesung der Anklage begonnen.

Millionenbetrug in Corona-Testzentrum: Mehrjährige Haftstrafen in Hannover

Wegen Millionenbetrugs mit Coronaschnelltests während der Pandemie hat das Landgericht Hannover zwei Angeklagte zu Haftstrafen von fünfeinhalb und sechs Jahren verurteilt. Nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten ein Testzentrum in Hannover betrieben und dort zwischen Ende 2021 und Anfang 2023 massenhaft tatsächlich gar nicht erfolgte Tests abrechneten.

Textgröße ändern: