Pallade Veneta - Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern

Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern


Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern
Kabinettsbeschluss: Fußfesseln sollen häusliche Gewalt verhindern / Foto: Alberto PIZZOLI - AFP/Archiv

Die Bundesregierung will Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. So sollen Gewalttäter künftig verpflichtet werden können, elektronische Fußfesseln zu tragen und an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) beschloss das Kabinett am Mittwoch. Nun ist der Bundestag am Zug, die Zustimmung des Bundesrats ist hingegen nicht notwendig.

Textgröße ändern:

Die geplante Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht vor, dass Familiengerichte künftig "in Hochrisikofällen" Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Das am Bein angebrachte Gerät überwacht den Aufenthaltsort des Täters. Betroffene sollen zudem mit einem zweiten Gerät feststellen können, wenn sich der Täter ihnen unerlaubt nähert.

Über die Anordnung von Anti-Gewalt-Trainings oder einer Gewaltpräventionsberatung soll ebenfalls das Familiengericht entscheiden. Dieses soll künftig außerdem Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. Weiter geplant sind höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen: Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland hat nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) im vergangenen Jahr mit fast 266.000 erfassten Betroffenen einen neuen Höchststand erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr war das ein Plus von rund vier Prozent. Häusliche Gewalt trifft vor allem Frauen: Fast 80 Prozent der erfassten Opfer von Partnerschaftsgewalt sind weiblich.

Das Justizministerium plant deshalb neben den nun auf den Weg gebrachten Maßnahmen noch weitere Schritte. So soll unter anderem auch das Sorge- und Umgangsrecht geändert werden.

M.Romero--PV

Empfohlen

Menschenrechtsgericht urteilt über Inhaftierung Nawalnys in Russland

Zwei Jahre nach dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny in einem russischen Straflager befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag erneut mit seinem Fall. Nawalny hatte Russland vor dem Straßburger Gericht verklagt und der russischen Justiz vorgeworfen, sein Leben zu gefährden. Er argumentierte, dass seine Inhaftierung im Januar 2021 nicht rechtmäßig gewesen sei. Auch prangerte er seine Haftbedingungen an, besonders mangelnde medizinische Versorgung.

Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin beginnt in Oslo

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit muss sich ab Dienstag wegen Vergewaltigungsvorwürfen und anderer schwerer Anschuldigungen vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen Marius Borg Hoiby, der erst am Montag wegen neuer Vorwürfe für vier Wochen in Untersuchungshaft genommen wurde, beginnt am Mittag (13.00 Uhr) in der Hauptstadt Oslo. Insgesamt umfasst die Anklage gegen den aus einer früheren Beziehung der Kronprinzessin stammenden 29-Jährigen 38 Punkte, ihm drohen bis zu 16 Jahre Gefängnis.

Epstein-Affäre: Ehepaar Clinton erklärt sich zu Aussage vor dem Kongress bereit

Der frühere US-Präsident Bill Clinton und seine Ehefrau, die ehemalige Außenministerin Hillary Clinton, haben sich zu einer Aussage vor dem Kongressausschuss in der Affäre um den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein bereit erklärt. Das Ehepaar Clinton freue sich darauf, "einen Präzedenzfall zu schaffen, der für alle gilt", erklärte der Sprecher des Ex-Präsidenten am Montag (Ortszeit) im Onlinedienst X.

Kriminalität: Costa Ricas designierte Präsidentin begrüßt Unterstützung El Salvadors

Costa Ricas designierte Präsidentin Laura Fernández hat die Unterstützung durch El Salvadors Staatschef Nayib Bukele im Kampf ihres Landes gegen die zunehmende Drogenkriminalität begrüßt. Bukele habe ihr als Erster zu ihrem Wahlsieg gratuliert, sagte Fernández am Montag Reportern. Er habe dabei "sein Engagement bekräftigt, weiterhin zu helfen".

Textgröße ändern: