Pallade Veneta - "Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen

"Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen


"Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen
"Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen / Foto: MATTHIAS RIETSCHEL - POOL/AFP

Mit der Verlesung der Anklage hat am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft den sechs Männern und einer Frau im Alter zwischen 28 und 49 Jahren die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vor. Sie sollen über Jahre hinweg Neonazis oder Menschen angegriffen haben, die sie der rechtsextremen Szene zuordneten.

Textgröße ändern:

Die Angreifer seien "planvoll und organisiert" vorgegangen, sagte Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn bei der Verlesung der Anklage. Die Mitglieder der Gruppe, die sich spätestens Ende 2017 oder Anfang 2018 im Raum Leipzig gegründet hatte, teilten demnach eine "militante linksextremistische Ideologie", verbunden mit der Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und der Garantie auf freie Meinungsäußerung.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten eine wechselnde Beteiligung an acht Angriffen in Deutschland und mehreren Angriffen in Ungarn zwischen 2018 und 2023 vor. Unter anderem wurde im thüringischen Eisenach der Inhaber eines Lokals, das Treffpunkt der rechten Szene war, attackiert.

Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten gab es auch an Bahnhöfen im sächsischen Wurzen und in Dessau in Sachsen-Anhalt, wo die Täter etwa mit Hämmern gezielt auf die Köpfe ihrer Opfer einschlugen - daher auch der Name Hammerbande. Die Angegriffenen wurden teils schwer verletzt.

Zudem sollen die beiden Angeklagten Johann G. und Paul M. zusammen mit anderen mutmaßliche Neonazis in Budapest angegriffen und verletzt haben. Die Überfälle ereigneten sich im Februar 2023 rund um den sogenannten Tag der Ehre. Dazu kommen jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa in die ungarische Hauptstadt.

Den Angeklagten wird daher auch gefährliche Körperverletzung, G., M. und einem weiteren Mitangeklagten darüber hinaus versuchter Mord vorgeworfen. In einigen Fällen hätten die Angeklagten zumindest "billigend in Kauf genommen", dass die Angegriffenen zu Tode kommen könnten, befand die Bundesanwaltschaft. Auch schwerer Diebstahl und Urkundenfälschung sind angeklagt.

Die als Hammerbande oder auch Antifa-Ost benannte Gruppierung spähte ihre Opfer demnach im Vorfeld aus und setzte bei den Überfällen unter anderem Teleskopschlagstöcke, Hämmer, Handbeile und Pfeffersprays ein. Die Tatopfer sollten "verletzt und möglichst nachhaltig körperlich und psychisch beeinträchtigt werden", auch um andere Rechtsextremisten dadurch abzuschrecken, sagte Geilhorn.

In speziellen Trainings hätten die Mitglieder der Gruppe Kampftechniken für die Überfälle geübt. Schlagwerkzeuge, Vermummungsmaterial und abhörsichere Handys hortete die Gruppe demnach in einem von einem der Angeklagten verwalteten Depot auf einem Dachboden in Leipzig.

Der Angeklagte G., dem die Bundesanwaltschaft neben der bereits in einem früheren Prozess verurteilten Linksextremistin Lina E. eine "herausgehobene Stellung" in der Gruppierung zuschreibt, sei maßgeblich für die Planung und Ausführung von Angriffen zuständig gewesen und habe gezielt Mittäter angeworben.

Der jahrelang gesuchte G. wurde vor einem Jahr in einem Zug in Thüringen gefasst. Weitere Beschuldigte stellten sich den Behörden. Vier der Beschuldigten im Dresdner Prozess sitzen derzeit in Untersuchungshaft, drei sind auf freiem Fuß.

Als die Angeklagten den Gerichtssaal betraten, gab es von den zahlreich im Zuschauerbereich des Oberlandesgerichts versammelten Unterstützern Applaus und Jubelrufe. Rufe wie "Free all Antifas" erschallten. Einige Angeklagte schauten lachend in den Zuschauerraum und winkten, andere hielten sich zum Schutz gegen die Kameras Hefter vor das Gesicht.

Auch vor dem Gerichtsgebäude bekundeten zahlreiche Demonstranten mit Plakaten ihre Unterstützung für die Angeklagten. Für den Prozess sind bislang Verhandlungstermine bis April 2027 angesetzt. Es ist bereits das zweite Großverfahren im Zusammenhang mit der sogenannten Hammerbande.

Bereits 2023 wurden in Dresden die Linksextremistin E. und drei Mitangeklagte wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten in Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Überfälle beschäftigen auch noch weitere Gerichte.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden

Fast ein Jahr nach dem Zusammenstoß zweier Schiffe in der Nordsee ist der russische Kapitän eines der beiden Frachter von einem Gericht in Großbritannien für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den Kapitän am Montag wegen fahrlässiger Tötung eines philippinischen Besatzungsmitgliedes, dessen Leiche nie geborgen wurde. Der Kapitän zeigte bei der Verurteilung keine Regung, das Strafmaß soll am Donnerstag bekannt gegeben werden.

Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf

Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe festgenommen

Kurz vor dem Beginn seines Prozesses wegen Vergewaltigungsvorwürfen ist der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit erneut festgenommen worden. Wie die Polizei am Montag in Oslo mitteilte, wurde der 29-jährige Marius Borg Hoiby am Sonntagabend "wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Bedrohung mit einem Messer und Verstoß gegen ein Kontaktverbot" in Gewahrsam genommen. Angaben zu dem oder den mutmaßlichen Opfern machte die Polizei nicht.

30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg

Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche zu 30.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und versuchten Nötigung sprach das Gericht den 24-Jährigen dagegen am Montag frei, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: