Pallade Veneta - Sprachzertifikate trotz fehlender Kenntnisse - Razzia in Baden-Württemberg und Hessen

Sprachzertifikate trotz fehlender Kenntnisse - Razzia in Baden-Württemberg und Hessen


Sprachzertifikate trotz fehlender Kenntnisse - Razzia in Baden-Württemberg und Hessen
Sprachzertifikate trotz fehlender Kenntnisse - Razzia in Baden-Württemberg und Hessen / Foto: Michaela STACHE - AFP/Archiv

Sprachzertifikate sollen gegen Geld manipuliert worden sein: In Baden-Württemberg und Hessen sind 210 Einsatzkräfte der Bundespolizei am Dienstag zu einer Razzia bei Sprachschulen ausgerückt. Sie durchsuchten außerdem Wohnungen und weitere Geschäftsräume im Raum Stuttgart, Heilbronn und Frankfurt am Main, wie die Polizei zusammen mit den Staatsanwaltschaften Stuttgart und Heilbronn mitteilte. Es gibt demnach 15 Hauptbeschuldigte.

Textgröße ändern:

Sie werden verdächtigt, Sprachzertifikate an Zugewanderte verkauft zu haben, welche für ein echtes Zertifikat nicht gut genug Deutsch sprechen. Für verschiedene Aufenthaltstitel und für eine Einbürgerung müssen Ausländer Sprachkenntnisse nachweisen, die entsprechenden Zertifikate können sie in Sprachschulen erwerben. Diese Nachweispflicht "bot offenbar Raum für ein gewerbsmäßiges Geschäftsmodell", wie die Ermittler erklärten.

Sie gehen von weit mehr als 100 Fällen aus. Die Beschuldigten sollen bis zu 3000 Euro pro Zertifikat verlangt haben. Verschiedene Vermittler mit unterschiedlicher Muttersprache, vor allem aus den Balkanstaaten, sollen Kooperationen mit Sprachschulen eingegangen sein. Diese sollen Nachweise trotz fehlender Sprachkenntnisse ausgestellt haben.

Beispielsweise hätten Prüflinge ihre Examen an den Schulen abgelegt, wie die Ermittler ausführten. Die schriftlichen Prüfungen seien dann nachträglich korrigiert und an ein Prüfungsunternehmen weitergeleitet worden, welches die Zertifikate erteilten.

Bei der Razzia am Dienstag wurden Geld und andere Vermögenswerte in Höhe von 224.000 Euro beschlagnahmt, außerdem 28 Mobiltelefone, 44 Datenträger, Prüfungsunterlagen und mehr als 100 Aktenordner. Die Beweismittel sollen nun ausgewertet werden. Die Ermittler vermuten ein "einträgliches Geschäftsmodell" hinter den mutmaßlichen Manipulationen. Vermögenswerte in Höhe von 169.100 Euro sollten den Profiteuren entzogen werden.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Prozess um bei Kontrolle zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt

Mehr als vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt am Mittwoch (09.00 Uhr) der Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon

Der Ex-Mann von Schottlands ehemaliger Regierungschefin Nicola Sturgeon und frühere Chef der Regierungspartei SNP, Peter Murrell, ist am Dienstag wegen der Veruntreuung von Parteifinanzen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Murrell hatte sich im vergangenen Monat schuldig bekannt, mehr als 400.000 Pfund (rund 464.000 Euro) der SNP veruntreut zu haben.

Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring

Bei einem dienstlichen Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring ist ein Polizist tödlich verunglückt. Der 53 Jahre alte Mann sei am Montagabend mit seinem Dienstmotorrad aus noch unklarer Ursache in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei am Dienstag im baden-württembergischen Aalen mit. Er sei dann mit einer Reifenwand kollidiert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen sei der Polizeibeamte noch vor Ort verstorben.

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: