Pallade Veneta - Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert

Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert


Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert
Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen - AfD scheitert / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Der Freistaat Thüringen muss Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, nicht zu Volljuristen ausbilden. Solche Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst auszuschließen, ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Weimar vom Mittwoch mit der Landesverfassung vereinbar. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei reicht demnach normalerweise aber nicht für einen Ausschluss.

Textgröße ändern:

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war vor Gericht gezogen, um die entsprechende, im Dezember 2022 eingeführte Regelung überprüfen zu lassen. Sie sah einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Der Gerichtshof erklärte aber nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt sei, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern.

Denn dafür müsse Vertrauen in die Justiz als Ganzes - nicht nur in einzelne Richterinnen oder Richter - herrschen. Damit sei es nicht vereinbar, wenn Referendare beschäftigt würden, die gegen die Demokratie agierten. Um jemanden vom Rechtsreferendariat auszuschließen, müssen die verfassungsfeindlichen Handlungen aber ein gewisses Gewicht haben, wie das Gericht ausführte. Parteimitgliedschaft allein genüge in der Regel nicht.

Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits entschieden, dass sich Rechtsreferendare nicht aktiv gegen die Grundwerte der Verfassung wenden dürfen. Es wies im Oktober 2024 die Klage eines Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg zurück.

Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. Später wurde er in Sachsen zum Referendariat zugelassen. Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch weiter vor.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte damals, dass Referendare Teil der staatlichen Funktion der Rechtspflege seien. Darum müssten sie Mindestanforderungen an die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Gebe es begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.

L.Barone--PV

Empfohlen

Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg

In einem Mordprozess um einen tödlichen Sturz eines Vierjährigen aus einem Dachbodenfenster ist dessen psychisch kranke Mutter in Baden-Württemberg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die 46-Jährige nach Angaben einer Sprecherin wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber zugleich ihre Unterbringung in einer Fachklinik an.

Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen

Der aus der Serie "Emily in Paris" bekannte US-Schauspieler und Dramatiker Jeremy O. Harris ist laut Medienberichten in Japan wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels festgenommen worden. Harris sei Mitte November am Flughafen der Insel Okinawa mit 0,78 Gramm Gramm einer Substanz erwischt worden, die das Aufputschmittel MDMA enthielt, berichtete die "Okinawa Times" am Donnerstag. Japan gehört zu den Ländern mit den strengsten Drogen-Gesetzen der Welt, bei Drogenbesitz droht Gefängnis.

Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet

Weil sie ihrem Noch-Ehemann ein mit Blauem Eisenhut vergiftetes Essen aus Bohnen und Speck vorsetzte, sitzt eine 59-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Haft. Der Frau aus Velbert im Landkreis Mettmann wird versuchter Mord vorgeworfen, wie die Polizei in Mettmann und die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag berichteten. Ihr Ehemann, mit dem sie in Trennung lebt, überstand die Giftattacke.

Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Nach einem tödlichen Sturz einer 91-Jährigen in Berlin ist deren Sohn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in der Bundeshauptstadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Freitag als erwiesen an, dass der beim Prozessauftakt im November 64-jährige Angeklagte seine betagte Mutter geschubst hatte.

Textgröße ändern: