Pallade Veneta - Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab

Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab


Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab
Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab / Foto: JOHANNES EISELE - AFP/Archiv

Nach einem Stoß gegen einen Ast und einen darauf folgenden Sturz hat ein Radfahrer aus Magdeburg erfolglos gegen die Stadt geklagt. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Stadt musste die Hecke demnach nicht noch einmal auf herausragende Äste kontrollieren.

Textgröße ändern:

Der 66 Jahre alte Kläger war nach seinen Angaben im Oktober 2024 mit seiner Frau auf dem Fahrrad unterwegs. Die beiden fuhren auf dem Radweg entlang einer Straße. Plötzlich sei seine Lenkstange gegen einen aus der Hecke herausgebrochenen Ast gestoßen, der in den Radweg hineinragte. Der Mann stürzte kopfüber, erlitt Brüche und eine Platzwunde. Außerdem wurden seine Uhr, seine Kleidung und der Fahrradhelm beschädigt.

Er verklagte die Stadt auf Schmerzensgeld von mindestens 2000 Euro und Schadenersatz von 424 Euro. Dia Stadt habe die Hecke zwar wenige Wochen vor dem Unfall schneiden lassen - aber nicht kontrolliert, dass ein Ast steckengeblieben war, gab er an. Damit habe sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht nicht. Die Luisenthaler Straße, in deren Nähe der Radweg verläuft, sei nur wenig wichtig für den Verkehr. Die Stadt habe einen Gartenbaubetrieb mit dem Schnitt der Hecke beauftragt, und sie habe die ordnungsgemäße Ausführung nicht kontrollieren müssen, führte das Gericht aus. Es sei ein spezialisiertes Unternehmen, und die Stadt habe sich darauf verlassen können, dass es die Arbeit fachgerecht ausführen würde.

Das Gericht sah auch den Radfahrer selbst in der Verantwortung. Er müsse so fahren, dass er bei einem unerwartet auftretenden Hindernis noch bremsen könne. Der Mann legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein. Dieses wies ihn aber darauf hin, dass die Berufung voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Daraufhin nahm er sie zurück, das Magdeburger Urteil wurde rechtskräftig.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Prozess um bei Kontrolle zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt

Mehr als vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt am Mittwoch (09.00 Uhr) der Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon

Der Ex-Mann von Schottlands ehemaliger Regierungschefin Nicola Sturgeon und frühere Chef der Regierungspartei SNP, Peter Murrell, ist am Dienstag wegen der Veruntreuung von Parteifinanzen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Murrell hatte sich im vergangenen Monat schuldig bekannt, mehr als 400.000 Pfund (rund 464.000 Euro) der SNP veruntreut zu haben.

Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring

Bei einem dienstlichen Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring ist ein Polizist tödlich verunglückt. Der 53 Jahre alte Mann sei am Montagabend mit seinem Dienstmotorrad aus noch unklarer Ursache in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei am Dienstag im baden-württembergischen Aalen mit. Er sei dann mit einer Reifenwand kollidiert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen sei der Polizeibeamte noch vor Ort verstorben.

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: