Pallade Veneta - Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab

Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab


Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab
Sturz durch herausragenden Ast: Landgericht Magdeburg weist Klage von Radfahrer ab / Foto: JOHANNES EISELE - AFP/Archiv

Nach einem Stoß gegen einen Ast und einen darauf folgenden Sturz hat ein Radfahrer aus Magdeburg erfolglos gegen die Stadt geklagt. Das Landgericht wies die Klage ab, und das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, wie es am Mittwoch mitteilte. Die Stadt musste die Hecke demnach nicht noch einmal auf herausragende Äste kontrollieren.

Textgröße ändern:

Der 66 Jahre alte Kläger war nach seinen Angaben im Oktober 2024 mit seiner Frau auf dem Fahrrad unterwegs. Die beiden fuhren auf dem Radweg entlang einer Straße. Plötzlich sei seine Lenkstange gegen einen aus der Hecke herausgebrochenen Ast gestoßen, der in den Radweg hineinragte. Der Mann stürzte kopfüber, erlitt Brüche und eine Platzwunde. Außerdem wurden seine Uhr, seine Kleidung und der Fahrradhelm beschädigt.

Er verklagte die Stadt auf Schmerzensgeld von mindestens 2000 Euro und Schadenersatz von 424 Euro. Dia Stadt habe die Hecke zwar wenige Wochen vor dem Unfall schneiden lassen - aber nicht kontrolliert, dass ein Ast steckengeblieben war, gab er an. Damit habe sie ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht nicht. Die Luisenthaler Straße, in deren Nähe der Radweg verläuft, sei nur wenig wichtig für den Verkehr. Die Stadt habe einen Gartenbaubetrieb mit dem Schnitt der Hecke beauftragt, und sie habe die ordnungsgemäße Ausführung nicht kontrollieren müssen, führte das Gericht aus. Es sei ein spezialisiertes Unternehmen, und die Stadt habe sich darauf verlassen können, dass es die Arbeit fachgerecht ausführen würde.

Das Gericht sah auch den Radfahrer selbst in der Verantwortung. Er müsse so fahren, dass er bei einem unerwartet auftretenden Hindernis noch bremsen könne. Der Mann legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein. Dieses wies ihn aber darauf hin, dass die Berufung voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Daraufhin nahm er sie zurück, das Magdeburger Urteil wurde rechtskräftig.

Z.Ottaviano--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: