Pallade Veneta - Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden

Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden


Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden
Kinder-Sexpuppen: Onlinehändler Shein auch im Fokus der EU-Behörden / Foto: Julie SEBADELHA - AFP/Archiv

Wegen des Verkaufs kinderpornographischer Sexpuppen und illegaler Waffen gerät der Onlinehändler Shein nun auch auf EU-Ebene unter Druck: Die EU-Kommission habe bei Shein detaillierte Informationen angefragt, wie die Plattform Minderjährige schützen und den Verkauf illegaler Produkte verhindern will, teilte die Behörde am Mittwoch in Brüssel mit. Ein Pariser Gerichtstermin, bei dem es um eine Sperre der Plattform für Frankreich gehen soll, wurde unterdessen verschoben.

Textgröße ändern:

Die EU-Kommission stellte ihre Anfrage im Rahmen des EU-Gesetzes für digitale Dienste (DSA). Eine solche Informationsanfrage kann zu Ermittlungen und sogar Strafzahlungen führen. Die Behörde will zudem die Effektivität der von Shein ergriffenen Maßnahmen prüfen. Es bestehe der Verdacht, dass Sheins Geschäftsmodell ein "systemisches Risiko für Verbraucher in der gesamten Europäischen Union" darstellen könne.

Das Unternehmen versicherte, mit Brüssel zusammenzuarbeiten. "Wir teilen das Ziel der Kommission, sicherzustellen, dass Verbraucher in der EU mit einem guten Gefühl online einkaufen können", erklärte ein Sprecher. "Wir haben das Auskunftsersuchen erhalten und arbeiten daran, dieses zeitnah zu beantworten."

Unterdessen verlangt die französische Regierung eine mindestens drei Monate dauernde Blockade der Online-Plattform für Frankreich. Die für Mittwoch vorgesehene Gerichtsanhörung dazu wurde auf den 5. Dezember verschoben.

Die französische Regierung will wegen des Angebots kinderpornografischer Sexpuppen und illegaler Waffen auch gegen die chinesische Plattform Alibaba und den Onlinehändler Joom vorgehen. "Es ist ein Kampf, um die Verbraucher zu schützen, aber auch Kinder und Jugendliche", sagte Handelsminister Serge Papin am Mittwoch dem Sender TF 1. Ein Verfahren gegen die beiden Händler solle in den kommenden Tagen eingeleitet werden.

Die französische Regierung hatte Shein bereits Anfang November mit eine Sperrung der Plattform gedroht. Auslöser dafür war das Ende Oktober öffentlich angeprangerte Angebot kinderpornographischer Sexpuppen. Der in China gegründete Onlinehändler mit Sitz in Singapur kündigte daraufhin an, alle illegalen Produkte aus dem Angebot zu nehmen. Die Regierung sprach von einem ersten Sieg.

Die Ermittlungen gegen Shein in Frankreich wegen des Verkaufs kinderpornografischer Produkte laufen weiter. Im Fall einer Verurteilung drohen den Verantwortlichen bis zu sieben Jahre Haft und eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro. Fehlende Schranken für Minderjährige und der Verkauf von Waffen könnten ihrerseits je drei Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro nach sich ziehen.

Eine Gruppe französischer Handelsverbände und Marken hat Shein zudem wegen unlauterer Konkurrenz verklagt. Shein hatte Anfang November unter heftigen Protesten einen ersten dauerhaften Laden in einem Traditionskaufhaus gegenüber dem Pariser Rathaus eröffnet.

Die Proteste hatten sich an dem Sexpuppen-Skandal entzündet, richteten sich aber auch grundsätzlich gegen das Unternehmen. Kritiker werfen Shein vor, den europäischen Markt mit Billigkleidung zu überschwemmen, die unter ökologisch und sozial fragwürdigen Bedingungen hergestellt und geliefert wird.

Das EU-Parlament rief am Mittwoch zudem dazu auf, E-Commerce-Plattformen bei schwerwiegenden Verstößen gegen EU-Recht schneller zu sperren. "Das vorläufige Sperren von Online-Marktplätzen sollte nicht länger als außergewöhnliche Maßnahme betrachtet werden, die als letztes Mittel ergriffen wird", heißt es in einer nicht bindenden Entschließung, die in Straßburg verabschiedet wurde.

Das Beispiel von Shein zeige, dass es sich nicht um isolierte Vorfälle handle, die durch das bloße Entfernen eines Produkts behoben werden könnten. Die EU-Abgeordneten forderten die Mitgliedstaaten auf, "die Zollkontrollen erheblich zu verstärken", um nicht konforme Waren abfangen zu können.

F.Amato--PV

Empfohlen

Prozess um bei Kontrolle zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt

Mehr als vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt am Mittwoch (09.00 Uhr) der Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon

Der Ex-Mann von Schottlands ehemaliger Regierungschefin Nicola Sturgeon und frühere Chef der Regierungspartei SNP, Peter Murrell, ist am Dienstag wegen der Veruntreuung von Parteifinanzen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Murrell hatte sich im vergangenen Monat schuldig bekannt, mehr als 400.000 Pfund (rund 464.000 Euro) der SNP veruntreut zu haben.

Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring

Bei einem dienstlichen Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring ist ein Polizist tödlich verunglückt. Der 53 Jahre alte Mann sei am Montagabend mit seinem Dienstmotorrad aus noch unklarer Ursache in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei am Dienstag im baden-württembergischen Aalen mit. Er sei dann mit einer Reifenwand kollidiert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen sei der Polizeibeamte noch vor Ort verstorben.

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: