Pallade Veneta - BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen

BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen


BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen
BGH bestätigt lange Haft für früheren Milizionär aus Syrien wegen Kriegsverbrechen / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Ein früherer Anführer einer regierungstreuen Miliz in Syrien ist rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts vom Dezember. Es hatte den damals 47-Jährigen wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen verurteilt. (Az. 3 StR 170/25)

Textgröße ändern:

Wie das Oberlandesgericht feststellte, war der Angeklagte zwischen 2012 und 2015 ein führendes Mitglied der Schabiha-Miliz in der syrischen Hauptstadt Damaskus, die im Auftrag der Staatsführung um den langjährigen Machthaber Baschar al-Assad agierte. Als Milizionär habe er sich zweimal an der Misshandlung von gefangenen Zivilisten beteiligt.

Andere Bewohner des Stadtteils zwang er zur Arbeit an einer nahen Front. Sie mussten viele Stunden lang Sandsäcke für Befestigungen schleppen und Barrikaden errichten. Er habe die Angst der Bewohner ausgenutzt und Ladeninhaber dazu gezwungen, ihm gratis Waren auszuhändigen, führte der BGH aus.

2015 kam der Mann als Flüchtling nach Deutschland. Im August 2023 ließ ihn die Bundesanwaltschaft in Bremen festnehmen. Er kam in Untersuchungshaft, im April 2024 folgte die Anklage. Der Prozess gegen ihn begann im Juni 2024.

Das Oberlandesgericht verurteilte den 47-Jährigen schließlich im Dezember unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folterung in Tateinheit mit Kriegsverbrechen durch Folterung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung und Freiheitsberaubung. Dazu kamen noch Delikte im Zusammenhang etwa mit gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung. Insgesamt ging es um dutzende Fälle beziehungsweise Opfer.

Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil, das Urteil wurde rechtskräftig.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Prozess um bei Kontrolle zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt

Mehr als vier Monate nach der tödlichen Attacke auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt am Mittwoch (09.00 Uhr) der Prozess vor dem Landgericht Zweibrücken. Angeklagt ist ein zum Tatzeitpunkt 26-Jähriger wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Er wird beschuldigt, den Zugbegleiter Anfang Februar bei einer Kontrolle so heftig gegen den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser das Bewusstsein verlor.

Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon

Der Ex-Mann von Schottlands ehemaliger Regierungschefin Nicola Sturgeon und frühere Chef der Regierungspartei SNP, Peter Murrell, ist am Dienstag wegen der Veruntreuung von Parteifinanzen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Murrell hatte sich im vergangenen Monat schuldig bekannt, mehr als 400.000 Pfund (rund 464.000 Euro) der SNP veruntreut zu haben.

Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring

Bei einem dienstlichen Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring ist ein Polizist tödlich verunglückt. Der 53 Jahre alte Mann sei am Montagabend mit seinem Dienstmotorrad aus noch unklarer Ursache in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei am Dienstag im baden-württembergischen Aalen mit. Er sei dann mit einer Reifenwand kollidiert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen sei der Polizeibeamte noch vor Ort verstorben.

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

Textgröße ändern: