Pallade Veneta - Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen

Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen


Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen
Weitere Anklage in Zusammenhang mit Drogenhandel in großem Stil in Hessen / Foto: - - AFP/Archiv

Mehr als zwei Jahre nach einem ersten Schlag gegen eine internationale Drogenhändlerbande hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen einen weiteren mutmaßlichen Beteiligten erhoben. Dem 51-Jährigen wird unter anderem banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern:

Die Anklage steht im Zusammenhang mit einer Bande, die ab 2020 im Rhein-Main-Gebiet mit Kokain und Cannabis im dreistelligen Kilogrammbereich handelte. Der 51-Jährige soll als Finanzdienstleister für die Gruppe gearbeitet haben.

Laut Anklage erhielt er im September und Oktober 2024 über einen Messengerdienst Aufträge für den Erhalt und die Auszahlung von Bargeld. In an ihn geschickten Paketen befanden sich demnach bis zu 500.000 Euro. Nahezu täglich soll er sich mit Kurieren getroffen haben.

Im Tatzeitraum soll der 51-Jährige Bargeld in Höhe von über vier Millionen Euro entgegengenommen und Bargeld in Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro weitergeleitet haben. Laut Anklage wusste er, dass das Geld aus Drogengeschäften stammte.

Seit Oktober 2024 sitzt er in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss das Landgericht Frankfurt entscheiden.

In dem Komplex gab es schon zahlreiche Verhaftungen , teils auch schon Prozesse und Urteile. Insgesamt 33 Menschen werden beschuldigt, Mitglieder oder Geschäftspartner der Gruppe gewesen zu sein. 17 davon wurden im In- und Ausland festgenommen.

Acht Mitglieder und zwei Geschäftspartner wurden bereits zu Haftstrafen von bis zu elfeinhalb Jahren verurteilt. In sieben Fällen sind die Verurteilungen bereits rechtskräftig. Weitere sieben Beschuldigte befinden sich im Ausland in Haft und wurden dort zum Teil bereits rechtskräftig verurteilt.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden

Fast ein Jahr nach dem Zusammenstoß zweier Schiffe in der Nordsee ist der russische Kapitän eines der beiden Frachter von einem Gericht in Großbritannien für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den Kapitän am Montag wegen fahrlässiger Tötung eines philippinischen Besatzungsmitgliedes, dessen Leiche nie geborgen wurde. Der Kapitän zeigte bei der Verurteilung keine Regung, das Strafmaß soll am Donnerstag bekannt gegeben werden.

Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf

Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe festgenommen

Kurz vor dem Beginn seines Prozesses wegen Vergewaltigungsvorwürfen ist der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit erneut festgenommen worden. Wie die Polizei am Montag in Oslo mitteilte, wurde der 29-jährige Marius Borg Hoiby am Sonntagabend "wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Bedrohung mit einem Messer und Verstoß gegen ein Kontaktverbot" in Gewahrsam genommen. Angaben zu dem oder den mutmaßlichen Opfern machte die Polizei nicht.

30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg

Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche zu 30.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und versuchten Nötigung sprach das Gericht den 24-Jährigen dagegen am Montag frei, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: