Pallade Veneta - Messerangriff in Bielefeld: Verdächtiger Mahmoud M. wegen Mordversuchen angeklagt

Messerangriff in Bielefeld: Verdächtiger Mahmoud M. wegen Mordversuchen angeklagt


Messerangriff in Bielefeld: Verdächtiger Mahmoud M. wegen Mordversuchen angeklagt
Messerangriff in Bielefeld: Verdächtiger Mahmoud M. wegen Mordversuchen angeklagt / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Er soll im Namen eines "Heiligen Kriegs" versucht haben, möglichst viele Menschen in Deutschland zu töten: Sechseinhalb Monate nach einem Messerangriff in Bielefeld mit vier lebensgefährlich Verletzten hat die Bundesanwaltschaft den Tatverdächtigen angeklagt. Sie wirft Mahmoud M. unter anderem vierfachen versuchten Mord vor, wie die Ermittler am Mittwoch in Karlsruhe mitteilten.

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Der zur Tatzeit 35 Jahre alte Syrer soll am 18. Mai am frühen Morgen vor einer Bar in der nordrhein-westfälischen Stadt mit Messern auf Gäste eingestochen haben, die dort den Aufstieg ihres Fußballvereins feierten. Danach flüchtete er. Nach ihm wurde öffentlich gefahndet, Zeugen brachten die Polizei schließlich auf seine Spur.

Am späten Abend des Folgetags wurde er in der Nähe von Düsseldorf festgenommen. Dabei leistete er Widerstand und wurde leicht verletzt. M. kam in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und teilte nun einige Ermittlungsergebnisse mit.

Demnach folgt M. einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie. Spätestens im Mai 2015 soll er sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat angeschlossen haben und für den IS gekämpft haben. Außerdem habe er Aufgaben als Wach- und Grenzposten sowie in der IS-Immobilienverwaltung übernommen.

Im Sommer 2023 kam M. nach Deutschland, er lebte in Harsewinkel in der Nähe von Bielefeld. Auch in Deutschland soll er sich dem IS weiter verbunden gefühlt haben. Anfang Mai 2025 habe er sich dazu entschlossen, möglichst viele willkürlich ausgesuchte Menschen zu töten, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Die Anklagebehörde wirft M. auch die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe und gefährliche Körperverletzung vor. Über die Zulassung der Anklage und den Beginn des Hauptverfahrens gegen ihn entscheidet nun das Oberlandesgericht Düsseldorf.

M.Romero--PV

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