Pallade Veneta - Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden


Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden
Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um Tagegeld für die Verpflegung während einer Dienstreise am eigenen Dienstort hat sich eine Beamtin vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz durchgesetzt. Zwar sei das in der relevanten Vorschrift genannte Ausschlusskriterium der "geringen Entfernung" von zwei Kilometern nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag. Anders als die Vorinstanz annahm, sei aber die kürzeste Straßenverbindung per Auto statt Luftlinie maßgebend. (Az. BVerwG 5 C 9.24)

Textgröße ändern:

Für die klagende Bundesbeamtin machte dies nach Angaben des obersten deutschen Verwaltungsgerichts am Ende den entscheidenden Unterschied. Während der Ort, an dem sie außerplanmäßig ihre Dienstgeschäfte verrichtete, Luftlinie 1,9 Kilometer von ihrem regulären Dienstort entfernt war, waren es auf dem kürzesten Straßenweg 2,1 Kilometer. Damit war die laut Verwaltungsvorschrift erreichte Mindestentfernung für die Zahlung von sogenanntem Tagegeld erreicht.

In den Rechtsstreit ging es um immerhin 24 Dienstreisen von je mehr als acht Stunden Dauer, welche die Beamtin Anfang des Jahres 2020 an ihrem Dienstort unternehmen musste. In welchen Bereich die Klägerin tätig ist, teilte das Gericht nicht mit. Anschließend beantragte die Frau gemäß Reisekostenrecht ein Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 336 Euro. Ihre Behörde lehnte ab, die Angelegenheit ging zu Gericht.

Der Fall ging durch mehrere Instanzen und wurde dabei unterschiedlich beurteilt, wobei es auch um die Rechtmäßigkeit des Kriteriums der "geringen Entfernung" ging, unterhalb derer kein Tagegeld zu zahlen ist.

Dabei entschied das Bundesverwaltungsgericht laut Urteil nun, dass die Zweikilometerregel der fraglichen Verwaltungsvorschrift mit dem Gesetzeszweck generell vereinbar ist. Demnach sollen alle Dienstreisen ausgeschlossen werden, bei denen typischerweise keine Mehrkosten für Verpflegung entstehen, weil sich Betroffene in gewohnter Umgebung bewegen. Ausschlaggebend sei aber die Straßenverbindung mehr Auto, die im vorliegenden Fall exakt ermittelt wurde. Es waren 2,1 Kilometer.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon

Der Ex-Mann von Schottlands ehemaliger Regierungschefin Nicola Sturgeon und frühere Chef der Regierungspartei SNP, Peter Murrell, ist am Dienstag wegen der Veruntreuung von Parteifinanzen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Murrell hatte sich im vergangenen Monat schuldig bekannt, mehr als 400.000 Pfund (rund 464.000 Euro) der SNP veruntreut zu haben.

Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring

Bei einem dienstlichen Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring ist ein Polizist tödlich verunglückt. Der 53 Jahre alte Mann sei am Montagabend mit seinem Dienstmotorrad aus noch unklarer Ursache in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen, teilte die Polizei am Dienstag im baden-württembergischen Aalen mit. Er sei dann mit einer Reifenwand kollidiert. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen sei der Polizeibeamte noch vor Ort verstorben.

ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag

Der Dauerstreit über den Rundfunkbeitrag ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht ausgetragen worden. Karlsruhe verhandelte über Beschwerden von ARD und ZDF. Sie wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde - anders als es die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen hatte. Das verstoße gegen die Rundfunkfreiheit, argumentieren sie. Die Sender hoffen, dass das Gericht nachträglich eine Beitragssteigerung anordnet. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)

WM unter Wasser: Zehntausende Fans in Philadelphia müssen Stadionplätze verlassen

Blitze in der Nähe des Stadions, klatschnasse Fans und eine lange Unterbrechung: Ein Unwetter in Philadelphia hat den Zuschauern des WM-Spiels zwischen Frankreich und dem Irak einiges abverlangt. Zehntausende Fans mussten am Montagabend ihre Plätze verlassen und in geschützten Stadion-Bereichen Unterschlupf suchen. Erst nach mehr als zwei Stunden wurde die zur Halbzeit unterbrochene Partie fortgesetzt. Die Vorsichtsmaßnahme stieß bei einigen Fans auf Unverständnis.

Textgröße ändern: