Pallade Veneta - Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer

Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer


Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer
Internationaler Strafgerichtshof: 20 Jahre Haft für sudanesischen Milizenführer / Foto: Piroschka van de Wouw - ANP/AFP/Archiv

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen sudanesischen Milizenführer wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt. Ali Mohammed Ali Abd-Al-Rahman habe in seiner Rolle als ranghoher Kommandeur der berüchtigten arabischen Dschandschawid-Milizen "aktiv" an mehreren Kriegsverbrechen während des Bürgerkrieges in dem nordafrikanischen Land vor zwanzig Jahren teilgenommen, befand das Haager Gericht am Dienstag.

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Der 76-Jährige stand teilnahmslos in dem Gerichtssaal, während die Vorsitzende Richterin Joanna Korner das Urteil verlas. Abd-Al-Rahman habe Schläge, unter anderem mit einer Axt, "persönlich ausgeführt" und Befehle zur Hinrichtung gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für den Milizenführer gefordert, der auch unter dem Kampfnamen Ali Kuschaib bekannt ist. Seine freiwillige Selbststellung, sein Alter und sein gutes Verhalten in Haft hätten jedoch zu einer Milderung des Urteils geführt, erklärt Korner.

Abd-Al-Rahman war im Oktober der Vorwürfe gegen ihn schuldig befunden worden. Der IStGH befand, er sei zwischen August 2003 und mindestens April 2004 für mehrere Verbrechen, darunter Vergewaltigung, Mord und Folter, verantwortlich gewesen.

Die Dschandschawid-Milizen hatten in den 2000er-Jahren die sudanesische Regierung im Kampf gegen Rebellen in der westsudanesischen Region Darfur unterstützt. Dort hatten nicht-arabischsprachige Rebellen gegen die von der arabischsprachigen Mehrheit dominierte Regierung des damaligen Präsidenten Omar al-Baschir gekämpft. In dem Konflikt wurden nach UN-Angaben 300.000 Menschen getötet und 2,5 Millionen Menschen vertrieben.

Nach der Absetzung des langjährigen Machthabers al-Baschir im Jahr 2019 durch das sudanesische Militär floh Abd-Al-Rahman, der seit 2007 mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wurde, in die Zentralafrikanische Republik und stellte sich. Er wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bis zuletzt zurück und erklärte, er sei nicht Ali Kuschaib. "Ich kenne diese Person nicht", sagte er bei einer Gerichtsanhörung im Dezember 2024.

N.Tartaglione--PV

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