Pallade Veneta - Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen

Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen


Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen
Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Bietet eine Firma eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, und scheitert dieser dann, muss sie laut einem Urteil aus Hessen dafür aufkommen. Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach am Montag. (Az.: 2-23 O 224/25)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Mann im Alter von über 50 Jahren gegen ein Unternehmen. Dieses hatte ihm versprochen, ihm den Wiedereintritt die gesetzliche Krankenversicherung gegen die Zahlung eines hohen Geldbetrags zu ermöglichen. Der Wechsel scheiterte jedoch. Daraufhin klagte er.

Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass es nur die Beratung und Unterstützung beim Wechsel zugesagt habe, nicht den Erfolg. Das Landgericht entschied in der Hauptsache gegen die Firma. Der Vertrag, den der Kläger mit dem Unternehmen geschlossen hatte, ist nichtig.

Grund dafür ist, dass Dienstleistungen angeboten wurden, zu denen die Firma gar nicht berechtigt war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Landgericht werden noch die Fälle von fünf weiteren Betroffenen verhandelt.

L.Barone--PV

Empfohlen

Vergewaltigungsverfahren gegen fanzösischen Regisseur Luc Besson wird nicht neu aufgerollt

Ein Berufungsgericht in Paris hat erneute Ermittlungen wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs gegen den Regisseur Luc Besson abgelehnt. Die Anwältin der Schauspielerin Sand Van Roy kündigte am Dienstag in der Folge an, vor das höchste Berufungsgericht zu ziehen.

Razzia bei mutmaßlichen IS-Mitgliedern in drei Bundesländern

Ermittler sind am Dienstag in drei Bundesländern zu Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Mitgliedern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angerückt. Das teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Festnahmen seien nicht erfolgt. Die Beschuldigten stünden im Verdacht, nach Deutschland eingereist zu sein, um sich hierzulande und in Europa "mit weiteren IS-Anhängern zu vernetzen und Gelder für die Vereinigung zu beschaffen".

Handel: Schaden durch Ladendiebstahl steigt erstmals auf über drei Milliarden Euro

Ladendiebstähle im Einzelhandel haben seit der Corona-Pandemie massiv zugenommen: Im vergangenen Jahr stieg der Schaden auf einen neuen Rekord von über drei Milliarden Euro, wie der Handelsverband Deutschland (HDE) mitteilte. Im Vergleich zu 2022 sei das ein Anstieg um 25 Prozent. Ein Drittel der Schäden werde dabei durch organisierte Kriminalität verursacht. Der HDE forderte höhere Strafen bei bandenmäßig organisierten Diebstählen.

Tödlicher Arbeitsunfall in Windrad: Montagefehler von Arbeiter war Ursache

Der Arbeitsunfall an einem Windrad in Südhessen mit zwei Toten im Februar war auf einen Montagefehler zurückzuführen. Ein Gutachten eines Sachverständigen schloss technische Defekte oder Materialversagen aus, wie die Staatsanwaltschaft Hanau und das Polizeipräsidium in Offenbach am Dienstag mitteilten. Einer der verunglückten Arbeiter habe eine von drei Schraubverbindungen, mit denen die Arbeitsbühne im Inneren des Windrads fixiert wird, fehlerhaft montiert.

Textgröße ändern: