Pallade Veneta - Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen

Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen


Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen
Urteil: Firma muss bei gescheitertem Wechsel in gesetzliche Krankenkasse zahlen / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Bietet eine Firma eine Dienstleistung an, um Kunden den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, und scheitert dieser dann, muss sie laut einem Urteil aus Hessen dafür aufkommen. Der Kläger erhält mehr als 14.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung fiel demnach am Montag. (Az.: 2-23 O 224/25)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte ein Mann im Alter von über 50 Jahren gegen ein Unternehmen. Dieses hatte ihm versprochen, ihm den Wiedereintritt die gesetzliche Krankenversicherung gegen die Zahlung eines hohen Geldbetrags zu ermöglichen. Der Wechsel scheiterte jedoch. Daraufhin klagte er.

Das Unternehmen verteidigte sich damit, dass es nur die Beratung und Unterstützung beim Wechsel zugesagt habe, nicht den Erfolg. Das Landgericht entschied in der Hauptsache gegen die Firma. Der Vertrag, den der Kläger mit dem Unternehmen geschlossen hatte, ist nichtig.

Grund dafür ist, dass Dienstleistungen angeboten wurden, zu denen die Firma gar nicht berechtigt war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vor dem Landgericht werden noch die Fälle von fünf weiteren Betroffenen verhandelt.

L.Barone--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: