Pallade Veneta - Riester-Rente: Bundesgerichtshof kippt zentrale Klausel in Versicherungsverträgen

Riester-Rente: Bundesgerichtshof kippt zentrale Klausel in Versicherungsverträgen


Riester-Rente: Bundesgerichtshof kippt zentrale Klausel in Versicherungsverträgen
Riester-Rente: Bundesgerichtshof kippt zentrale Klausel in Versicherungsverträgen / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Im Streit über bestimmte Riester-Verträge hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch zugunsten der Kunden entschieden. Eine Versicherung darf den Rentenfaktor in einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung demnach in schlechten Phasen nicht senken, wenn nicht gleichzeitig vorgesehen ist, dass er in besseren Zeiten wieder steigt. Das Urteil dürfte Signalwirkung haben - Verbraucherschützern zufolge sind solche Klauseln weit verbreitet. (Az. IV ZR 34/25)

Textgröße ändern:

Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Vor dem BGH ging es um fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen. Das bedeutet, dass ein Teil der Beiträge in Investmentfonds angelegt wird. Die Entwicklungen am Kapitalmarkt wirken sich also auch auf die Höhe der späteren Zahlungen aus. Mit dem Rentenfaktor wird die monatliche Auszahlung aus dem Guthaben berechnet.

Eine Klausel in zwischen Juni und November 2006 abgeschlossenen Verträgen der Allianz sah unter anderem eine mögliche Herabsetzung der monatlichen Rente vor, wenn die Rendite der Kapitalanlagen nachhaltig so stark sinkt, dass die Rentenzahlungen voraussichtlich nicht auf Dauer gesichert sind. Auf diese Vereinbarung sowie auf die lange Phase niedriger Zinsen berief sich die Versicherung, als sie den Rentenfaktor senkte.

Nicht vorgesehen war in der Klausel, dass die Höhe wieder steigt, wenn sich die Voraussetzungen bessern. Das betrachtet der BGH als zentrales Problem. Er erklärte die Klausel für unwirksam. Denn die Versicherung habe sonst einseitig das Recht, die versprochene Leistung neu zu bestimmen - das sei den Kunden nicht zumutbar.

Zwar dürfen Versicherer bei fondsgebundenen Versicherungen den Rentenfaktor herabsetzen, wenn sich die Umstände verschlechtern. Sie müssen aber spätere Verbesserungen in vergleichbarer Weise an die Kunden weitergeben, wie der BGH ausführte. Das muss bereits in der Klausel stehen. Eine Zusicherung wie von der Allianz, den Faktor zu Rentenbeginn gegebenenfalls nach oben anzupassen, genügt demnach nicht.

A.Graziadei--PV

Empfohlen

Papst Leo XIV. ruft bei Besuch in Äquatorialguinea zu "Recht" und "Gerechtigkeit" auf

Papst Leo XIV. hat bei einem Besuch im autoritär regierten Äquatorialguinea zum Einsatz für "Recht" und "Gerechtigkeit" aufgerufen. "Ihr Land zögere nicht, die Richtung seiner Entwicklung zu überprüfen und die sich bietenden Gelegenheiten zu nutzen, um sich auf der internationalen Bühne für Recht und Gerechtigkeit einzusetzen", sagte das Oberhaupt der katholischen Kirche am Dienstag im Präsidentenpalast in der früheren Hauptstadt Malabo des zentralafrikanischen Staates.

Zahl politisch motivierter Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern weiter auf Rekordhoch

Die Zahl politisch motivierter Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich weiter auf Rekordniveau. 2025 nahm die Zahl der erfassten Fälle im Vergleich zum Vorjahr 2024 nochmals leicht um 1,3 Prozent auf 3360 zu, wie Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag in Schwerin mitteilte. 2282 oder etwa zwei Drittel entfielen auf den rechtsextremen Bereich, das entsprach einem Plus von 4,5 Prozent.

61-Jähriger stirbt bei Arbeitsunfall in nordrhein-westfälischem Metallwerk

In Nordrhein-Westfalen ist ein Mann bei einem Arbeitsunfall in einem Metallwerk ums Leben gekommen. Der 61-Jährige sei in dem Schmelz- und Gießbetrieb in Unna mit dem Schleifen einer Gussform beschäftigt gewesen, als sich das tödliche Unglück ereignet habe, sagte ein Unternehmenssprecher am Dienstag in Werdohl. Was genau passiert sei, werde noch ermittelt.

Fast vier Jahre Haft für Steuerhinterziehung mit Luxusautos in Stuttgart

Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe beim Handel mit Luxusautos hat das Landgericht Stuttgart einen 47-Jährigen zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Mann hinterzog über mehrere Jahre hinweg insgesamt eine siebenstellige Summe, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in der baden-württembergischen Landeshauptstadt mitteilte.

Textgröße ändern: