Pallade Veneta - Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss

Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss


Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss
Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Im Streit zwischen Eigentümern von noch unfertigen Dachgeschosswohnungen und der Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen will der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Februar ein Urteil verkünden. Das teilte er nach der Verhandlung am Freitag in Karlsruhe mit. Der Bauträger war während des Baus pleite gegangen - nun geht es um die Frage, welcher Teil der Dachwohnungen noch von der Gemeinschaft errichtet werden muss. (Az. V ZR 219/24)

Textgröße ändern:

Schon im Jahr 2019 war die Gemeinschaft dazu verurteilt worden, das Gemeinschaftseigentum der Wohnungen bauen zu lassen. Das Urteil ist rechtskräftig - unklar ist allerdings, was genau dazugehört. Die Kläger wollen auch Zwischenwände, Heizkörper, Leitungen, Elektroinstallationen und Dachflächenfenster von der Eigentümergemeinschaft bauen lassen. Das lehnte diese aber ab.

Daraufhin zogen die Eigentümer aus dem Dachgeschoss erneut vor Gericht. Vor dem Landgericht Düsseldorf hatten sie keinen Erfolg. Die Gemeinschaft müsse nur die Wände, welche die Wohnungen abgrenzen, und tragende Innenwände errichten, entschied dieses. Nicht tragende Zwischenwände, Elektroleitungen und Heizkörper seien Sondereigentum, was die einzelnen Eigentümer selbst einbauen lassen müssten. Einen Anspruch auf Dachflächenfenster hätten sie ohnehin nicht.

Die Eigentümer der Dachgeschosswohnungen wandten sich an den BGH. Über ihre Revision wollen die Karlsruher Richterinnen und Richter am 27. Februar entscheiden.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Razzia bei mutmaßlichen IS-Mitgliedern in drei Bundesländern

Ermittler sind am Dienstag in drei Bundesländern zu Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Mitgliedern der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angerückt. Das teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Festnahmen seien nicht erfolgt. Die Beschuldigten stünden im Verdacht, nach Deutschland eingereist zu sein, um sich hierzulande und in Europa "mit weiteren IS-Anhängern zu vernetzen und Gelder für die Vereinigung zu beschaffen".

Handel: Schaden durch Ladendiebstahl steigt erstmals auf über drei Milliarden Euro

Ladendiebstähle im Einzelhandel haben seit der Corona-Pandemie massiv zugenommen: Im vergangenen Jahr stieg der Schaden auf einen neuen Rekord von über drei Milliarden Euro, wie der Handelsverband Deutschland (HDE) mitteilte. Im Vergleich zu 2022 sei das ein Anstieg um 25 Prozent. Ein Drittel der Schäden werde dabei durch organisierte Kriminalität verursacht. Der HDE forderte höhere Strafen bei bandenmäßig organisierten Diebstählen.

Tödlicher Arbeitsunfall in Windrad: Montagefehler von Arbeiter war Ursache

Der Arbeitsunfall an einem Windrad in Südhessen mit zwei Toten im Februar war auf einen Montagefehler zurückzuführen. Ein Gutachten eines Sachverständigen schloss technische Defekte oder Materialversagen aus, wie die Staatsanwaltschaft Hanau und das Polizeipräsidium in Offenbach am Dienstag mitteilten. Einer der verunglückten Arbeiter habe eine von drei Schraubverbindungen, mit denen die Arbeitsbühne im Inneren des Windrads fixiert wird, fehlerhaft montiert.

Badeunfälle im Rhein: Leichen von drei vermissten Männern gefunden

Nach Badeunfällen im Rhein sind in Hessen die Leichen von drei vermissten Männern gefunden worden. Ein 50-Jähriger war am Samstag vom Schwimmen im Fluss nicht zurückgekehrt, zwei 23 und 27 Jahre alte Männer sahen Passanten ebenfalls am Samstag im Rhein untergehen, wie das Polizeipräsidium in Darmstadt am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern: