Pallade Veneta - Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung

Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung


Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung
Rechtsstreit um Äußerungen zu AfD: Polizeidirektion Oldenburg beantragt Berufung / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme zur AfD will die Polizeidirektion das erstinstanzliche Urteil anfechten. Sie habe Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt, teilte die Polizeidirektion Oldenburg am Montag mit. Zwar fühle sie sich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg "weitgehend bestätigt und bestärkt", erklärte Präsident Andreas Sagehorn. Sie halte aber auch die vom Gericht beanstandeten Aussagen Kühmes für zulässig.

Textgröße ändern:

In dem Fall geht es um ein Zeitungsinterview, das Kühme im August 2023 gab. Der niedersächsische Landesverband der AfD verklagte die Polizeidirektion daraufhin vor dem Verwaltungsgericht. Die Richter bekräftigten im November grundsätzlich, dass ein Polizeipräsident sich öffentlich zu Themen der inneren Sicherheit und Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung äußern dürfe. Ein Teil der Aussagen verletzten aber das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot.

"Aus der schriftlichen Urteilsbegründung ergibt sich, dass eine Vielzahl der von meinem Vorgänger Johann Kühme in diesem Interview getätigten Aussagen zulässig gewesen sind", erklärte Sagehorn. Die Polizei sei demnach "verpflichtet und auch berechtigt", sich zu den Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung öffentlich zu äußern. Das gelte auch dann, "wenn es eine politische Partei" betreffe.

Weiter erklärte Sagehorn, das Verwaltungsgericht selbst betone, dass einzelne Interviewäußerungen in ihrem "Gesamtkontext" zu betrachten seien. Daher halte die Polizeidirektion auch die im erstinstanzlichen Urteil beanstandeten Aussagen für zulässig und beantrage die Berufung.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Prozess mit Mafiabezug in Stuttgart: Haftstrafe für Verkauf geklauter Lebensmittel

In einem Prozess mit Bezug zur italienischen Mafiaorganisation 'Ndrangheta hat das Landgericht Stuttgart einen 65-Jährigen wegen des Verkaufs von geklauten Lebensmitteln im großen Stil zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Mann zudem wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland und Steuerhinterziehung, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Demnach ordnete das Gericht die Einziehung vom knapp 333.000 Euro an Tatertägen an.

Sachsen: Großeinsatz gegen illegale Schleusungen - mehr als 50 Durchsuchungen

Mit einem Großeinsatz ist die Bundespolizei in Sachsen gegen illegale Schleusungen von Ausländern vorgegangen. Zahlreiche syrische Tatverdächtige aus Leipzig sollen anderen Syrern ihre Dokumente und Aufenthaltstitel für die unerlaubte Einreise überlassen haben, wie die zuständige Bundespolizeiinspektion in Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt am Dienstag mitteilte.

Nordrhein-Westfalen: Unbekannter erschießt Waschbär mit Armbrust

Ein Unbekannter hat in Nordrhein-Westfalen einen Waschbären offenbar mit einer Armbrust erschossen. Eine Anwohnerin entdeckte das getötete Tier am Montagabend an einem Bach in Niederdresselndorf, einem Ortsteil der Gemeinde Burbach, wie die Polizei am Dienstag in Siegen mitteilte.

23-jähriger Syrer in Berlin wegen Anschlagplanung angeklagt

Wegen der mutmaßlichen Planung eines Anschlags in Berlin hat die Generalstaatsanwaltschaft in der Bundeshauptstadt Anklage gegen einen 23-jährigen Syrer erhoben. Er soll spätestens im März 2025 den Entschluss gefasst haben, mit einem Messer möglichst viele Jüdinnen und Juden sowie "Ungläubige" und anschließend sich selbst mit einem Sprengstoffgürtel zu töten, wie die Anklagebehörde am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern: