Pallade Veneta - Untreue bei Lohnsteuerhilfeverein: Frühere Mitarbeiterin in Hessen verurteilt

Untreue bei Lohnsteuerhilfeverein: Frühere Mitarbeiterin in Hessen verurteilt


Untreue bei Lohnsteuerhilfeverein: Frühere Mitarbeiterin in Hessen verurteilt
Untreue bei Lohnsteuerhilfeverein: Frühere Mitarbeiterin in Hessen verurteilt / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Eine frühere Mitarbeiterin eines Lohnsteuervereins aus Hessen ist wegen Untreue in fast 300 Fällen und Steuerhinterziehung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach die Frau nach Angaben eines Sprechers am Dienstag schuldig. Sie hatte Mandanten des Vereins auf eigene Rechnung betreut und deren Beiträge für sich behalten. Zudem machte sie bei eigenen Steuererklärungen wiederholt falsche Angaben.

Textgröße ändern:

Das Gericht verurteilte die zum Prozessauftakt im November 68-jährige Beschuldigte wegen Untreue in 291 Fällen und Steuerhinterziehung in 16 Fällen. Zudem ordnete es die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 7200 Euro an. Laut Anklage hatte sie die Taten während der Arbeit für einen Lohnsteuerhilfeverein zwischen 2018 und 2021 begangen. Die falschen eigenen Steuererklärungen betrafen die Jahre 2016 bis 2021.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Unbekannte stehlen 70 Rinder von Weide in Brandenburg

Unbekannte haben in Brandenburg 70 Rinder von einer Weide gestohlen. Die Täter verschafften sich Zutritt zu dem Gelände in Uebigau-Wahrenbrück und entwendeten die Tiere auf zunächst nicht geklärte Weise, wie die Polizei am Dienstag in Cottbus mitteilte.

Urteil aus Hessen: Angeordnete Verpixelung von Prozessbeteiligten bindend

Verfügt ein Richter, dass Prozessbeteiligte bei der Berichterstattung verpixelt werden müssen, müssen sich Medien laut einem Urteil aus Hessen daran halten. Ein Medienunternehmen, das Bilder eines Angeklagten entgegen einer solchen Anordnung zur Anonymisierung unverpixelt veröffentlicht, verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angeklagten, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit. (Az.: 2-03 O 144/26)

Erster Kardinal: Münchner Erzbischof Marx lässt Segnung homosexueller Paare zu

Als erster Kardinal in Deutschland lässt der Münchner Erzbischof Reinhard Marx die Segnung homosexueller Paare zu. Marx habe den Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Erzbistum München und Freising die Umsetzung einer entsprechenden Handreichung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz empfohlen, teilte ein Sprecher des Kardinals am Dienstag auf Anfrage mit. Er bestätigte damit einen Bericht der katholischen Zeitung "Tagespost" aus Würzburg.

Teenager nach erneuten Angriff auf britische Synagoge angeklagt

Nach einer Serie von Anschlägen auf jüdische Einrichtungen im Großraum London haben die britischen Strafverfolgungsbehörden Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Dem Teenager werde Brandstiftung vorgeworfen, teilte die britische Polizei am Dienstag mit.

Textgröße ändern: