Pallade Veneta - Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen

Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen


Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen
Urteil: Haus der Geschichte muss Verkäufer des "Schabowski-Zettels" nennen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Presse hat nach einem Gerichtsurteil ein Recht darauf, von der Stiftung Haus der Geschichte die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels zu erfahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in Nordrhein-Westfalen am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2022. Geklagt hatte ein Reporter, der zu dem Schriftstück recherchierte. (Az.: 15 A 750/22)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben. Der Stiftung liegen die Namen beider Verkäufer vor, sie lehnte aber deren Herausgabe ab.

Sie hatte dies mit dem Recht auf die informationelle Selbstbestimmung des Zweitverkäufers begründet: Diesem sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Das sei aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit auch nötig.

Das Verwaltungsgericht Köln sah das damals anders und argumentierte mit dem Informationsinteresse der Presse. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie dieser Zettel mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Oberverwaltungsgericht folgte dem nun und lehnte die Berufung der Stiftung ab. Das Informationsinteresse der Presse "überwiegt die Vertraulichkeitsinteressen des Zweitverkäufers und der beklagten Stiftung", hieß es in dem Urteil ebenfalls. Die Weitergabe der Informationen an die Medien sei zudem "noch nicht mit einer Veröffentlichung dieser Informationen gleichzusetzen", was wiederum in der Verantwortung des Mediums liege.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: