Pallade Veneta - Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg

Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg


Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg
Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Wegen eines für einen anderen Autofahrer tödlich verlaufenen Alleinrennens hat das Amtsgericht im baden-württembergischen Bruchsal einen jungen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging am Donnerstag wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Textgröße ändern:

Der zum Tatzeitpunkt 21-Jährige hatte am 14. Oktober 2024 nachts auf einer Landstraße mit dem Auto seines Vaters möglichst hohe Geschwindigkeiten erreichen wollen. Aufnahmen von solchen Fahrten postete er in sozialen Netzwerken. Er hatte keinen Führerschein und stand zum Tatzeitpunkt unter Kokaineinfluss. Mit ihm unterwegs war ein damals 20-jähriger Beifahrer.

In einer Kurve kollidierte der Wagen des Manns frontal mit einem entgegenkommenden Auto. Dessen 46-jähriger Fahrer, ein Vater von drei Kindern, befand sich auf dem Weg zur Arbeit. Er wurde so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb. Der Beifahrer im Auto des Angeklagten wurde erheblich, der Angeklagte selbst leichter verletzt.

Der Angeklagte räumte im Prozess über einen Anwalt die Tat ein. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf 22 Monate Haft auf Bewährung plädiert.

M.Jacobucci--PV

Empfohlen

Mutmaßlicher Handel mit illegaler Pyrotechnik: Mehrere Durchsuchungen in Bayern

Ein mutmaßlicher Händler von illegaler Pyrotechnik ist in Bayern gestellt worden. Der 35-Jährige steht im Verdacht, Feuerwerk an Privatpersonen ohne die erforderliche Erlaubnis verkauft zu haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Bayreuth gemeinsam mitteilten. Die Ermittler waren dem Händler aus Oberfranken demnach bereits seit längerer Zeit auf der Spur.

Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass

Wer in Deutsc hland eingebürgert werden will, muss seine Identität in der Regel durch die Vorlage eines Passes nachweisen. Nur wenn er keinen Pass hat und auch keinen bekommen kann, gibt es andere Möglichkeiten, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Dann kann ein Passersatz oder ein anderes Identitätsdokument mit Foto wie ein Personalausweis oder eine Identitätskarte ausreichen. (Az. 1 C 27.24)

Nordrhein-Westfalen: 47-Jähriger soll Bekannten in Hausflur erstochen haben

Ein 47-Jähriger soll im nordrhein-westfälischen Herford in einem Hausflur einen Bekannten erstochen haben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Bielefeld am Donnerstag mitteilten, soll er die Tat am Mittwochnachmittag während eines Streits begangen haben. Dem ebenfalls 47 Jahre alten Opfer wurden demnach mehrere Stichverletzungen zugefügt.

Kein Durchgang durch Landtagstunnel: AfD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht

Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD-Fraktion wegen einer Zugangssperre in einem unterirdischen Verbindungstunnel zum Landtag abgewiesen. Der Antrag sei schon deshalb unzulässig, weil er nicht innerhalb einer sechsmonatigen Frist nach Bekanntgabe der Maßnahme im Jahr 2023 gestellt worden sei, entschied das Landesverfassungsgericht nach Angaben vom Donnerstag in Stuttgart. Unabhängig davon sei fraglich, ob dies eine Einschränkung der freien Mandatsausübung darstelle. (Az. 1 GR 111/24)

Textgröße ändern: