Pallade Veneta - Jahrelang als falsche Lehrerin gearbeitet: Anklage gegen Frau in Heidelberg

Jahrelang als falsche Lehrerin gearbeitet: Anklage gegen Frau in Heidelberg


Jahrelang als falsche Lehrerin gearbeitet: Anklage gegen Frau in Heidelberg
Jahrelang als falsche Lehrerin gearbeitet: Anklage gegen Frau in Heidelberg / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage gegen eine Frau erhoben, die in Baden-Württemberg und im Saarland jahrelang unberechtigt als Lehrerin an zwei Privatschulen gearbeitet haben soll. Der 35-Jährige werde vorgeworfen, sich dadurch rund 207.000 Euro Gehalt "erschlichen" zu haben, teilte die Behörde in der baden-württembergischen Stadt am Freitag mit. Im Falle einer Verurteilung drohten der Frau nach ihrer Einschätzung mindestens vier Jahre Haft. Zuständig ist das Landgericht Heidelberg.

Textgröße ändern:

Die Beschuldigte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft gefälschte Zeugnisse vorgelegt haben, um sich ohne erforderliche Qualifikation die Anstellungen zu beschaffen. Nach früheren Ermittlerangaben arbeiteten sie von 2021 bis 2024 an einer Privatstelle im Raum Heidelberg, bevor sie ihren Job wegen Vorwürfen falscher Krankmeldungen und veruntreuter Schülergelder verlor. Danach bewarb sie sich bei einer Privatschule im Saarland, wo sie noch mehrere weitere Monate als Lehrerin arbeitete.

Im April des vergangenen Jahres entdeckte die Bildungseinrichtung den Betrug und entließ die Frau fristlos. Zu diesem Zeitpunkt ermittelte die Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgrund der Strafanzeige einer Bank bereits seit mehreren Monaten gegen diese. Es ging um den Vorwurf, sie habe sich durch gefälschte Gehaltsbelegen ein Darlehen erschleichen wollen. Aufgrund des Umfangs der im Raum stehenden Taten beantragte die Behörde im September einen Untersuchungshaftbefehl. Sie sitzt in Haft.

Nach Ermittlerangaben ist die Beschuldigte wegen Betrugsdelikten schon einschlägig vorbestraft. Demnach wurde sie etwa 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie sich mit gefälschten Hochschulabschlüssen Zugang zum Referendariat erschleichen wollte. 2023 wurde sie in Heidelberg wegen Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Angeklagt wurde die Frau nun zusätzlich auch wegen zwei Versuchen der betrügerischen Kreditbeantragung mit gefälschten Gehaltsnachweisen. Es ging dabei laut Staatsanwaltschaft um eine Gesamtdarlehenssumme von 55.000 Euro. Die Angeklagte habe gewusst, dass sie "aufgrund ihrer finanziell desolaten Situation nicht in der Lage sein würde, die Darlehen zu bedienen", erklärte diese. Der Verdacht, dass die Frau an der Schule in Baden-Württemberg Schülergelder veruntreut habe, bestätigte sich nicht.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Trump: "Kein großer Fan" von Papst Leo XIV.

US-Präsident Donald Trump hat scharfe Kritik an Papst Leo XIV. nach dessen Appell für den Frieden geäußert. "Ich bin kein großer Fan von Papst Leo", sagte Trump am Sonntag (Ortszeit) vor Journalisten auf dem Luftwaffenstützpunkt Joint Base Andrews vor den Toren der US-Hauptstadt Washington. "Er ist eine sehr liberale Person, und er ist ein Mann, der nicht daran glaubt, Verbrechen zu stoppen", fügte der US-Präsident hinzu.

28-Jähriger in Kölner Stadtpark erstochen - Zwei Verdächtige festgenommen

In Köln ist im Stadtpark Pulheim ein 28 Jahre alter Mann erstochen worden. Bei der Attacke in der Nacht zum Sonntag erlitt ein 35 Jahre alter Mann zudem schwere Stichverletzungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der Domstadt mitteilten. Der Mann kam ins Krankenhaus.

Ermittler warten auf Obduktionsergebnis nach Fund von vermisster Michelle H.

Nach dem Fund der Leiche der vermissten Michelle H. in der Aller warten die Ermittler auf Erkenntnisse zur Todesursache durch die Obduktion des Leichnams. Eventuell stehe noch am Sonntag ein vorläufiges Obduktionsergebnis fest, ansonsten voraussichtlich am Montag, sagte eine Sprecherin der Polizei in Celle am Sonntag auf Anfrage. Die Polizei gehe weiter mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass die Tote die 25-Jährige ist.

Erstmals in Europa: Niederlande erlauben Nutzung von Tesla-Selbstfahrfunktion

Als erstes Land in Europa erlauben die Niederlande den Fahrern von Tesla-Autos die Nutzung einer Selbstfahrfunktion. Voraussetzung sei, dass die Fahrer im Auto sitzen und das Manöver genau überwachen, erklärte die zuständige Straßensicherheitsbehörde RDW. Damit folgen die Niederlande dem Beispiel der USA, wo Tesla-Fahrer das System bereits nutzen können.

Textgröße ändern: