Pallade Veneta - Fahrer ohne Führerschein verursachten 7000 Unfälle mit 93 Toten

Fahrer ohne Führerschein verursachten 7000 Unfälle mit 93 Toten


Fahrer ohne Führerschein verursachten 7000 Unfälle mit 93 Toten
Fahrer ohne Führerschein verursachten 7000 Unfälle mit 93 Toten / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Autofahrer ohne Fahrerlaubnis oder mit Fahrverbot haben im Jahr 2024 mehr als 7000 schwere Verkehrsunfälle verursacht. Dabei wurden 93 Menschen getötet und 1473 schwer verletzt, wie aus einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Analyse der Unfallforschung der Versicherer (UDV) hervorgeht.

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Mehr als 42.000 Menschen wurden demnach im vergangenen Jahr vor einem Gericht verurteilt, weil sie verbotenerweise am Steuer saßen. Wer illegal fährt, musste die Fahrerlaubnis meist wegen Alkohols, Drogen, Medikamenten am Steuer und anderer schwerer oder wiederholter Verkehrsdelikte abgeben. Die UDV wertete unter anderem Daten der amtlichen Unfallstatistik sowie des Fahreignungsregisters aus und befragte knapp 7500 Betroffene.

Nach Einschätzung von UDV-Leiterin Kirstin Zeidler zeigt die Statistik "nur die Spitze des Eisbergs, die Dunkelziffer ist hoch". 89 Prozent der Befragten wurden demnach beim unerlaubten Fahren nie kontrolliert, auch fahren sie in dieser Zeit defensiver.

Illegal am Steuer sitzen der Studie zufolge meist 30- bis 50-Jährige, überwiegend Männer. Frauen seien aber im Dunkelfeld weitaus stärker vertreten als bisher bekannt, sie würden offenbar seltener entdeckt.

Fahrverbote werden erteilt, wenn Verkehrsverstöße andere gefährden, etwa starke Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkohol bei 0,5 bis 1,0 Promille. Der Führerschein muss dann eine begrenzte Zeit, meist für einen bis drei Monate, abgegeben werden.

Komplett entzogen wird der Führerschein unter anderem bei wiederholt schweren Verstößen, etwa die Ansammlung von acht Punkten in kurzer Zeit im Flensburger Punkteregister, stark alkoholisiertem Fahren über 1,1 Promille oder Straftaten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel Unfallflucht. Verkehrssünder können ihren Führerschein dann frühestens nach sechs Monaten neu beantragen. Häufig ist dazu ein positives medizinisch-psychologisches-Gutachten nötig.

A.Fallone--PV

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