Pallade Veneta - Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde

Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde


Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter scheitert mit Beschwerde / Foto: RONNY HARTMANN - AFP/Archiv

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten ist eine Beschwerde des Angeklagten gescheitert. Taleb A. wandte sich ohne Erfolg dagegen, dass das Magdeburger Landgericht am 18. Dezember ohne ihn verhandelt hatte, wie das Oberlandesgericht Naumburg am Mittwoch mitteilte. A. war an dem Tag aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig.

Textgröße ändern:

Es war der 13. Verhandlungstag in dem Prozess am Landgericht, der am 10. November begonnen hatte. Schon am zweiten Verhandlungstag gestand A., einen Angriff geplant zu haben. Er habe "mit Absicht angegriffen". Dabei bestritt er aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Außerdem kündigte er an dem Tag einen Hungerstreik an.

Da das Landgericht am 18. Dezember in seiner Abwesenheit verhandelte, reichte sein Verteidiger eine Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht erklärte diese aber nun für unzulässig. Entscheidungen vor einem Urteil im Strafprozess könnten nicht mit einer Beschwerde angefochten werden. Eine Ausnahme gelte nur, wenn der Angeklagte zuvor noch nicht vernommen wurde - das sei aber in Magdeburg nicht der Fall, denn A. habe vor Gericht schon vieles über die Vorwürfe gegen ihn gesagt.

Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt hatte laut Anklage am 20. Dezember 2024 bei seiner Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt zahlreiche Menschen erfasst. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt. Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wollte A. "eine unbestimmte große Zahl von Menschen" töten.

Die Verhandlung vor dem Landgericht soll am Donnerstag weitergehen. Am Mittwoch teilte das Gericht mit, dass der Angeklagte nach derzeitigem Stand verhandlungsfähig sein werde und an dem Termin teilnehmen müsse. Für den Prozess sind bislang Termine bis Mitte März bestimmt.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Neuer Oberbürgermeister Krause eröffnet Münchner Oktoberfest mit Fassanstich

Mit dem traditionellen Fassanstich und dem Ausruf "O'zapft is - auf eine friedliche Wiesn" beginnt am Samstag (12.00 Uhr) das Münchner Oktoberfest. Erstmals wird der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) das weltweit größte Volksfest eröffnen. Er reicht die erste Maß Bier nach dem Anzapfen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU).

Trump verbietet Medien CNN, MS NOW und Politico Zutritt zu Weißem Haus

US-Präsident Donald Trump hat den beiden Fernsehsendern CNN und MS NOW - ehemals MSNBC - sowie der Plattform Politico den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Auf seiner Onlineplattform Truth Social erklärte Trump am Freitag, das Hausverbot trete umgehend in Kraft. "Andere Medien, die Falschinformationen verbreiten, werden folgen", fügte er hinzu.

Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf

Der Ende August gestorbene norwegische König Harald V. ist nach Angaben des Königshauses in einem Sarg aus Kohlendioxid absorbierendem Silikatgestein bestattet worden. Haralds letzte Ruhestätte hat die Form eines Schiffes und besteht aus Olivin - einem grünlichen, rund 400 Millionen Jahre alten Silikatgestein, das in Westnorwegen abgebaut wird, wie der Palast am Freitag mitteilte.

Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv

Nach dem Brandanschlag auf eine Synagoge in Wuppertal haben sich die Hinweise auf ein antisemitisches Tatmotiv verdichtet. Äußerungen des 37-jährigen Verdächtige bereits während seiner Festnahme deuteten auf ein antisemitisches Tatmotiv hin, teilte die Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mit. Der Mann soll am Donnerstag einen Brandsatz an der Eingangstür eines zur Synagoge gehörenden Cafés gelegt haben.

Textgröße ändern: