Pallade Veneta - Mainzer Gericht: Shishabar darf wegen Sicherheitsmängeln keine Pfeifen mehr anbieten

Mainzer Gericht: Shishabar darf wegen Sicherheitsmängeln keine Pfeifen mehr anbieten


Mainzer Gericht: Shishabar darf wegen Sicherheitsmängeln keine Pfeifen mehr anbieten
Mainzer Gericht: Shishabar darf wegen Sicherheitsmängeln keine Pfeifen mehr anbieten / Foto: - - AFP/Archiv

Wegen mehrmals festgestellter Sicherheitsmängel darf eine Shishabar keine Wasserpfeifen mehr zubereiten oder anbieten. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag des Betreibers gegen das entsprechende Verbot durch die Behörden nach Angaben vom Montag ab. Der Betreiber habe jahrelang trotz mehrfacher Aufforderung seine Gäste und Mitarbeiter nicht vor den Gefahren durch Kohlenmonoxid geschützt.

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Kohlenmonoxid ist ein giftiges, geruchloses Gas. Das Einatmen kann lebensgefährlich sein. Bei Kontrollen in der Shishabar wurde dem Gericht zufolge mehrmals festgestellt, dass Kohlenmonoxidmelder fehlten oder nicht funktionierten. Diese seien aber dringend notwendig, um rechtzeitig vor einer zu hohen Kohlenmonoxidbelastung gewarnt zu werden.

Das Ofenrohr im Außenbereich sei mit Pappe bedeckt oder mit einem Fön betrieben worden. Glühende Kohle sei in einem Topf auf dem Fußboden zwischengelagert worden. Außerdem seien im Nichtraucherbereich Shishas mit Tabak geraucht worden, erklärte das Gericht.

Der Betreiber führte die Bar seit 2018. Die Behörden kontrollierten ihn zwischen 2021 und 2025 häufig und stellten jedesmal Verstöße gegen sicherheitsrelevante Vorschriften fest. Er sei wiederholt dazu aufgefordert worden, die Missstände zu beseitigen. Mehrere Bußgeldverfahren wurden gegen ihn eingeleitet.

Im Oktober wurden ihm schließlich die Zubereitung und Abgabe von Shishapfeifen mit sofortiger Wirkung verboten. Dagegen wandte er sich an das Gericht und trug vor, dass er die Bar ordnungsgemäß führe.

Das Gericht lehnte seinen Antrag aber ab. Jederzeit dürften Gewerbetreibenden Auflagen zum Schutz der Gäste und der im Betrieb Beschäftigten unter anderem gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erteilt werden, erklärte es. Der Betreiber habe sich nicht gebessert und zeige keine Einsicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

L.Barone--PV

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