Pallade Veneta - Womöglich doch Mord: Tötung von Tunesier in Baden-Württemberg wird neu aufgerollt

Womöglich doch Mord: Tötung von Tunesier in Baden-Württemberg wird neu aufgerollt


Womöglich doch Mord: Tötung von Tunesier in Baden-Württemberg wird neu aufgerollt
Womöglich doch Mord: Tötung von Tunesier in Baden-Württemberg wird neu aufgerollt / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Zwei Jahre nach der Tötung eines tunesischen Geflüchteten in Baden-Württemberg wird der Fall neu aufgerollt. Das Landgericht Waldshut-Tiengen muss erneut herausfinden, was genau passierte und ob es doch Mord war, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschied. Leichenteile des Opfers waren knapp vier Monate nach der Tat von einem Taucher im Rhein entdeckt worden. (Az. 1 StR 216/25)

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Es begannen Ermittlungen. Schließlich stellte sich der spätere Angeklagte und gestand, den Tunesier getötet zu haben. Erst gab er an, in Notwehr gehandelt zu haben, änderte seine Aussage aber später. Der Prozess gegen ihn begann im Oktober 2024, im November 2024 fiel das Urteil gegen den damals 58-Jährigen.

Das Landgericht stellte fest, dass er sein Opfer am 23. Dezember 2023 in dessen Unterkunft im Ort Rickenbach mit zwei Schüssen getötet habe. Davor habe der Tunesier ihn beschimpft. Über die Weihnachtsfeiertage habe der 58-Jährige die Leiche mit einer Machete zerstückelt, die Teile mit Maschendraht umwickelt und in den Rhein geworfen.

Mordmerkmale sah das Landgericht nicht - das Opfer sei nicht arg- und wehrlos gewesen, und es sei auch nicht sicher, dass die Abneigung des Angeklagten gegen Migranten das letztmalige Tatmotiv gewesen sei. Es verurteilte ihn wegen Totschlags und verhängte eine Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten.

Die Schwester des Opfers wandte sich an den BGH, um eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen. Dieser hob das Urteil des Landgerichts nun komplett auf. Es muss neue Feststellungen treffen, neu verhandeln und entscheiden.

Denn es machte Rechtsfehler, als es das Mordmerkmal Heimtücke verneinte, wie der BGH feststellte. Bei der Prüfung habe das Landgericht auf den Streit vor der Tat abgestellt, als der Angeklagte noch keinen Tötungsvorsatz gehabt habe. Das sei aber der falsche zeitliche Anknüpfungspunkt. Entscheidend sei vielmehr der Beginn des ersten Angriffs.

Den bisherigen Feststellungen zufolge hatte der Tunesier offenbar nicht damit gerechnet. So ging er demnach in seine Wohnung zurück, drehte dem Angeklagten dabei den Rücken zu, schloss die Tür nicht und bewaffnete sich auch nicht. Da der Fall komplett neu aufgerollt wird, muss sich das Landgericht auch mit der Frage befassen, ob der mutmaßliche Täter aus rassistischen Motiven handelte.

U.Paccione--PV

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