Pallade Veneta - Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt

Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt


Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt
Aserbaidschan wegen Strafverfolgung einer Journalistin verurteilt / Foto: Frederick FLORIN - AFP/Archiv

Wegen der strafrechtlichen Verfolgung einer einheimischen Investigativ-Journalistin hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Aserbaidschan verurteilt. Die Straßburger Richter befanden am Dienstag, dass Aserbaidschan gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe, insbesondere gegen die Meinungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren.

Textgröße ändern:

Die 1976 geborene Klägerin war 2014 und 2015 in Aserbaidschan wegen mehrerer Straftaten angeklagt worden. Ein Gericht des Kaukasus-Staates verurteilte sie schließlich wegen Steuerhinterziehung und illegaler unternehmerischer Tätigkeit, weil sie für ausländische Medien ohne entsprechende Akkreditierung gearbeitet hatte.

Die Journalistin hatte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen und geltend gemacht, dass es keine gesetzliche Pflicht zur Akkreditierung für Journalisten gebe, auch nicht für jene, die mit ausländischen Medien zusammenarbeiten. Sie habe daher nicht wissen können, dass ihre freiberufliche Tätigkeit strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Zudem warf sie der Justiz ihrer Heimat vor, die Anschuldigungen konstruiert zu haben, um sie an investigativer Berichterstattung zu hindern.

Aserbaidschan wurde dazu verurteilt, der Klägerin 12.000 Euro Entschädigung und 4000 Euro für Verfahrenskosten zu zahlen. Der Menschenrechtsgerichtshof hatte Aserbaidschan bereits 2020 wegen der Festnahme und Inhaftierung derselben Journalistin im Jahr 2014 verurteilt. Sie recherchierte zu dieser Zeit über das Umfeld von Präsident Ilham Alijew. Das Gericht war damals bereits zu dem Schluss gekommen, dass die gegen sie eingeleiteten Verfahren darauf abzielten, sie "zum Schweigen zu bringen".

A.Saggese--PV

Empfohlen

"Für Juden unwählbar": Zentralrat kritisiert Linke für Israel-Beschlüsse

Nach dem Bundesparteitag der Linken hat sich der Zentralrat der Juden scharf von der Partei distanziert. "Die Linke leistet mit ihrer Beschlussfassung dem wachsenden Antisemitismus weiteren Vorschub", sagte der Präsident des Zentralrats, Josef Schuster, am Sonntag der "Welt". Er fügte hinzu: "Für Jüdinnen und Juden macht sie sich damit unwählbar."

"Haltet fest am Glauben": Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt

Mit einem feierlichen Gottesdienst im St.-Paulus-Dom ist der neue katholische Bischof von Münster, Heiner Wilmer, am Sonntag in sein Amt eingeführt worden. "Seid nicht bange, seid standhaft, haltet fest am Glauben" appellierte er an die Gläubigen seines Bistums. Der 65 Jahre alte Wilmer war zuvor Bischof von Hildesheim und ist seit Februar auch Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt

Mit einem feierlichen Gottesdienst im St.-Paulus-Dom und der Übergabe der päpstlichen Ernennungsurkunde ist der neue katholische Bischof von Münster, Heiner Wilmer, am Sonntag in sein Amt eingeführt worden. Wilmer war zuvor Bischof von Hildesheim und ist seit Februar auch Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Er folgt in Münster auf Felix Genn.

77-Jähriger stirbt im Saarland nach Angriff von zwei Spendensammlerinnen

Zwei Spendensammlerinnen haben im saarländischen Illingen nach einem Streit einen Mann zu Boden gestoßen. Der 77-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen, an denen er starb, wie die Polizei in Saarbrücken am Samstagabend mitteilte. Die beiden Frauen seien geflohen.

Textgröße ändern: