Pallade Veneta - Südkoreas Ex-Präsident Yoon wegen Kriegsrecht-Ausrufung zu lebenslanger Haft verurteilt

Südkoreas Ex-Präsident Yoon wegen Kriegsrecht-Ausrufung zu lebenslanger Haft verurteilt


Südkoreas Ex-Präsident Yoon wegen Kriegsrecht-Ausrufung zu lebenslanger Haft verurteilt
Südkoreas Ex-Präsident Yoon wegen Kriegsrecht-Ausrufung zu lebenslanger Haft verurteilt / Foto: Jung Yeon-je - AFP

Wegen seiner kurzzeitigen Ausrufung des Kriegsrechts vor gut einem Jahr ist der frühere südkoreanische Präsident Yoon Suk Yeol zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Yoon sei wegen der "Anführung eines Aufstands" schuldig gesprochen worden, sagte der Richter Ji Gwi Yeon am Donnerstag in Seoul. Yoon hatte am 3. Dezember 2024 vor dem Hintergrund eines Haushaltsstreits zeitweise das Kriegsrechts ausgerufen und Südkorea damit in eine tiefe politische Krise gestürzt.

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Yoon habe Soldaten zum Parlamentsgebäude entsandt, um seine politischen Gegner zum Schweigen zu bringen, sagte Richter Ji. Ziel sei es gewesen, "das Parlament für einen beträchtlichen Zeitraum lahmzulegen". Die Verhängung des Kriegsrechts habe "enorme soziale Kosten zur Folge" gehabt, fügte der Richter hinzu. Es gebe kaum Anzeichen dafür, "dass der Angeklagte Reue gezeigt hat".

Das Vorgehen von Yoon hatte Südkorea in eine tiefe politische Krise gestürzt. Auch wenn das Kriegsrecht damals durch eine Dringlichkeitssitzung des Parlaments nach nur sechs Stunden aufgehoben wurde, löste der Fall unter den Bürgern des Landes Panik aus, brachte die Börse in Aufruhr und überraschte internationale Partner.

Die Anklage hatte die Todesstrafe für Yoon gefordert, obwohl Südkorea die Vollstreckung der Todesstrafe faktisch seit 1997 ausgesetzt hat. Der damalige Präsident sei von "Machtgier mit dem Ziel einer Diktatur und langfristigen Herrschaft" angetrieben gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer Mitte Januar erklärt.

Die Verteidigung pochte in dem Prozess dagegen auf die Unschuld ihres Mandanten. Yoon hatte die Ausrufung des Kriegsrechts in einer Fernsehansprache damit begründet, dass drastische Maßnahmen erforderlich seien, um "staatsfeindliche Kräfte" zu beseitigen. Er habe "die Freiheit schützen" und eine "legislative Diktatur" der Opposition verhindern wollen.

Nach südkoreanischem Recht können nur zwei Strafen für den Vorwurf eines Aufstands verhängt werden: lebenslange Haft oder die Todesstrafe. In der Regel können zu lebenslanger Haft verurteilte Insassen nach 20 Jahren erstmals einen Antrag auf Bewährung stellen. Ob der 65-jährige Yoon Anspruch auf Bewährung haben wird, blieb zunächst unklar.

Yoon war vor gut einem Monat bereits wegen Justizbehinderung und weiterer Anklagepunkte im Zusammenhang mit der Ausrufung des Kriegsrechts zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Ex-Präsident habe die Ermittler daran gehindert, ihn festzunehmen, hieß es zur Urteilsbegründung. Er wurde zudem für schuldig befunden, Kabinettsmitglieder von einer Sitzung zur Planung der Kriegsrecht-Ausrufung ausgeschlossen zu haben.

Während der Urteilsverkündung in Seoul versammelten sich tausende Anhänger des Ex-Präsidenten vor dem Gerichtsgebäude. Sie trugen Plakate mit Aufschriften, wie "Yoon Great Again" (Yoon wieder großartig) und "Lasst die Anklage gegen Präsident Yoon fallen".

Bei einer Gegendemonstration brachten dagegen einige Demonstranten ihre Enttäuschung zum Ausdruck. Sie argumentierten, der ehemalige Regierungschef sei zu glimpflich davongekommen. "Wir haben natürlich die Todesstrafe erwartet, darum sind wir sehr enttäuscht", sagte der Demonstrant Lim Choon Hee der Nachrichtenagentur AFP.

Fünf Verbündete Yoons wurden ebenfalls Donnerstag wegen ihrer Beteiligung an der Staatskrise verurteilt: Der ehemalige Verteidigungsminister und Schulfreund von Yoon, Kim Yong Hyun, wurde zu 30 Jahren Haft verurteilt. Der damalige General Noh Sang Won erhielt eine Haftstrafe von 18 Jahren.

Mit dem Schuldspruch ist Yoon bereits der dritte südkoreanische Präsident, der wegen Aufruhrs verurteilt wurde - nach zwei Militärführern im Zusammenhang mit einem Staatsstreich im Jahr 1979.

S.Urciuoli--PV

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