Pallade Veneta - Gericht: AfD darf in Rheinland-Pfalz Gemeindehaus nicht für Wahlkampftermin nutzen

Gericht: AfD darf in Rheinland-Pfalz Gemeindehaus nicht für Wahlkampftermin nutzen


Gericht: AfD darf in Rheinland-Pfalz Gemeindehaus nicht für Wahlkampftermin nutzen
Gericht: AfD darf in Rheinland-Pfalz Gemeindehaus nicht für Wahlkampftermin nutzen / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Ein AfD-Kreisverband aus Rheinland-Pfalz darf ein Gemeindehaus laut einer Gerichtsentscheidung nicht für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen. Die Stadt Meisenheim durfte dem AfD-Kreisverband Bad Kreuznach die Nutzung verweigern, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Demnach hat der Kreisverband keinen Anspruch auf einen Zugang zu dem Saal. (Az.: 1 L 116/26.KO)

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Das Gemeindehaus gehört der Stadt und der evangelischen Johanniter-Gemeinde in Meisenheim. Für den betroffenen Saal hat die Stadt ein Sondereigentum. Zunächst schloss die Stadt einen entsprechenden Mietvertrag mit dem AfD-Kreisverband für die Veranstaltung am 27. Februar. Da die Johanniter-Gemeinde dem aber nicht zustimmte, kündigte sie den Vertrag später wieder. Dagegen klagte der Kreisverband - scheiterte aber nun.

Die Nutzung des von ihm begehrten Saals für eine Wahlkampfveranstaltung widerspreche dessen Widmungszweck, entschieden die Richter. Dass der Meisenheimer SPD-Ortsverband dort 2019 zwei Veranstaltungen ausrichten durfte, ändert nichts daran. 2023 wurde der Widmungszweck geändert. Seitdem finden dort Feiern und vereinsinterne Veranstaltungen statt.

Laut Gericht gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die frühere Vergaberegel nach der Erneuerung der Widmung fortgesetzt werden sollte. Zudem könne die Stadt wegen des gemeinsamen Besitzes mit der Johanniter-Gemeinde nicht allein entscheiden. Parteipolitische Veranstaltungen seien nicht von der Nutzungsbestimmung erfasst. Solle diese Regel geändert werden, müssten sowohl die Stadt als auch die Johanniter-Gemeinde zustimmen.

A.Fallone--PV

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