Pallade Veneta - Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung

Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung


Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung
Sportwetten-Streit: Neues europarechtliches Gutachten macht Spielern Hoffnung / Foto: Miguel MEDINA - AFP/Archiv

Im Streit um die Rückzahlung verlorener Wetteinsätze macht ein neues Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Spielern Hoffnung. Nach Auffassung des zuständigen Generalanwalts Nicholas Emiliou können deutsche Gerichte einen Veranstalter zur Rückerstattung verpflichten, wenn dieser keine deutsche Konzession hatte. Das erklärte er in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das aber noch nicht. (Az. C-530/24)

Textgröße ändern:

Emiliou sah in seinem Gutachten eine Ausnahme vor für den Fall, dass es zu dem Zeitpunkt noch kein rechtmäßiges Konzessionsverfahren gab und die Behörden zusicherten, dass bis dahin keine solche Erlaubnis notwendig sei. In Deutschland laufen tausende Gerichtsverfahren gegen ausländische Wettanbieter. Eins von ihnen erreichte das höchste deutsche Zivilgericht, den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der dem EuGH Fragen zur Auslegung des Europarechts stellte.

Es geht um die Zeit vor 2021, vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland. Die Jahre zwischen 2012 und 2020 fallen in einen Experimentierzeitraum. Nach dem Ende des staatlichen Sportwettenmonopols sollten private Anbieter erstmals die Möglichkeit bekommen, Online-Sportwetten anzubieten. Allerdings durften die Länder sie nur erlauben, wenn die Anbieter eine Konzession in Deutschland hatten. Die bekamen sie zunächst nicht.

So ging es auch Tipico mit Sitz in Malta. Der Anbieter hatte die Konzession in Deutschland beantragt, sie aber damals noch nicht erhalten. Das Verfahren zog sich über Jahre, die deutsche Lizenz gab es erst im Oktober 2020. Eine maltesische Erlaubnis hatte Tipico allerdings.

Der EuGH befasste sich in dem Zeitraum mit der deutschen Praxis und entschied 2016 in einem anderen Fall, dass Anbieter nicht bestraft werden dürften, da es in Deutschland kein legales Verfahren für die Erteilung einer solchen Konzession gab. Das verbiete die Dienstleistungsfreiheit.

Um solche strafrechtlichen Folgen geht es im aktuellen Fall aber nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche eines Spielers. Er machte zwischen 2013 und 2018 bei Sportwetten mit und verlor Geld. Nun fordert er insgesamt 3700 Euro zurück.

Der Bundesgerichtshof neigt zwar dazu, Verträge zwischen Spielern und Anbietern aus dieser Zeit für nichtig anzusehen. Dann müssten verlorene Einsätze zurückerstattet werden. Der Bundesgerichtshof ist sich aber nicht sicher, ob das mit dem EU-Recht vereinbar ist. Darum fragte er den EuGH danach.

Der Generalanwalt legte nun eine differenzierte Einschätzung vor. Deutsche Behörden dürften eine Konzession verlangen, erklärte er. Sie dürften Verträge mit Veranstaltern ohne Konzession auch für nichtig erklären. Das gilt demnach auch, wenn es kein legales Verfahren für die Erteilung einer Konzession gab. Der Veranstalter könne dann nicht einfach so Wetten auf dem deutschen Markt anbieten.

Anders wäre es nur, wenn die Behörden dem Anbieter Tipico zugesichert hätten, dass er keine Erlaubnis bräuchte. Dann müssten unter Umständen die Behörden für Schäden haften, erklärte Emiliou. Ob das so war, müsste der Bundesgerichtshof prüfen.

Zunächst fällt allerdings der EuGH sein Urteil in dem Fall. Die europäischen Richterinnen und Richter müssen dabei nicht der Einschätzung des Generalanwalts folgen, erfahrungsgemäß tun sie das aber häufig. Wann in Luxemburg das Urteil verkündet wird, ist noch offen. Nach der EuGH-Entscheidung verhandelt der Bundesgerichtshof weiter über den konkreten Fall.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main

Weil sie mit illegalen Fahrten für Fahrdienstleister einen Steuerschaden in Millionenhöhe verursacht haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen fünf Männer und eine Frau erhoben. Ihnen werden besonders schwere illegale Beschäftigung, besonders schwere Steuerhinterziehung und bandenmäßige Urkundenfälschung vorgeworfen, wie die hessische Behörde am Donnerstag mitteilte.

Gewalttat in Hamburg: Mann soll 34-jährige Ehefrau getötet haben

Ein Mann soll in Hamburg seine 34-jährige Ehefrau in ihrer Wohnung getötet haben. Der 40-Jährige stellte sich nach der Tat am Donnerstagmorgen der Polizei, wie die Beamten in der Hansestadt mitteilten. Er wurde vorläufig festgenommen. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen.

Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück

Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will die Politik verlassen und hat deshalb seinen Rücktritt erklärt. Er habe nie sein ganzes Berufsleben Politik machen wollen und sei mit 55 Jahren noch jung genug für neue Aufgaben, sagte Eisenreich am Donnerstag in München. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte an, in der kommenden Woche bei der Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion in Kloster Banz die Nachfolge zu klären.

Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher

Ein Glückspilz aus Mecklenburg-Vorpommern hat den Lotto-Jackpot geknackt und 50 Millionen Euro gewonnen. Der Spieler oder die Spielerin aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg kreuzte für die Ziehung der Lotterie 6aus49 am Mittwoch sechs Richtige und die passende Superzahl an, wie Lotto Mecklenburg-Vorpommern am Donnerstag in Rostock mitteilte. Dies sei der größte Lottogewinn, den das Bundesland je erlebt habe.

Textgröße ändern: