Pallade Veneta - Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen

Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen


Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen
Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein von der Kindsmutter geschiedener und mit einer in Afghanistan lebenden Frau neu verheirateter Vater muss den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zurückzahlen. Denn mit der Heirat entfällt der Anspruch auf den Vorschuss, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied - auch wenn die neue Frau noch kein Visum hat und nicht nach Deutschland kommen kann. (Az. 5 C 7.24)

Textgröße ändern:

Das Kind wurde 2009 geboren, es lebt beim Vater. Nach der Trennung bezog er ab 2016 Unterhaltsvorschuss für das Kind. Im September 2018 heiratete er ein zweites Mal. Die Hochzeit fand in Afghanistan statt, seine afghanische Frau konnte aber erst Anfang Januar 2021 einreisen, weil sie zuvor kein Einreisevisum für Deutschland bekam.

Wenig später - im März 2021 - erfuhr die Stadt München, wo die Familie lebt, durch Abfragen der Meldedaten von der Heirat. Sie forderte von dem Mann den Unterhaltsvorschuss zurück, den sie zwischen der Heirat 2018 und dem Abfragen der Daten 2021 gezahlt hatte, etwa 6500 Euro.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass er zahlen muss. Denn grundsätzlich fällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss weg, wenn der bis dahin alleinerziehende Elternteil neu heiratet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Ehepartner dauernd getrennt leben. Dieses Getrenntleben ist im Gesetz genau definiert und umfasst den Fall der Frau in Afghanistan nicht, wie das Gericht ausführte.

Vielmehr gibt es nur dann einen Anspruch, wenn die Ehepartner sich trennten oder wenn einer von ihnen wegen Krankheit, Behinderung oder einer gerichtlichen Anordnung für mindestens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht wird.

Der Kläger muss also zahlen. Er hätte die neue Heirat bei der Stadt angeben müssen, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Dieser gesetzlichen Pflicht kam er fahrlässigerweise nicht nach.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Streit zwischen AfD-Kreisverband und Stadt Nürnberg geht in die nächste Runde

Die Stadt Nürnberg ist vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen ein Urteil vorgegangen, das sie zum Austritt aus der regionalen Allianz gegen Rechtsextremismus verpflichtete. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof muss noch einmal über den Fall verhandeln, wie das Bundesgericht in Leipzig am Donnerstagabend entschied. Es gab dabei einige Leitlinien vor. (Az. 8 C 3.25)

Venezuelas entmachteter Präsident Maduro erscheint in New York vor Gericht

Fast drei Monate nach seiner Gefangennahme durch US-Streitkräfte ist der entmachtete venezolanische Staatschef Nicolás Maduro erneut vor einem New Yorker Gericht erschienen. Die Anhörung begann am Donnerstagnachmittag (MEZ), wie US-Medien berichteten. Vor dem Gerichtsgebäude in Manhattan versammelten sich Gegner und Anhänger des gestürzten Präsidenten.

Zwei Festnahmen bei europaweiten Durchsuchungen gegen Wirtschaftskriminalität

Bei europaweiten Durchsuchungen wegen Wirtschafts- und Finanzkriminalität haben Ermittler zwei Menschen festgenommen. Ihnen werden unter anderem Bankrott, Betrug und Untreue vorgeworfen, wie das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Im Fokus der Ermittlungen steht demnach ein 61-jähriger Düsseldorfer Immobilienentwickler. Gegen ihn läuft ein Privatinsolvenzverfahren. Er soll einen Schaden im zweistelligen Millionenbereich verursacht haben.

Lange Haftstrafen in Prozess um Drogenhandel mit 40 Tonnen Kokain in Köln

Wegen Drogenhandels mit insgesamt rund 40 Tonnen Kokain hat das Landgericht Köln sechs Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt. Die Strafen reichen von achteinhalb Jahren bis hin zu 14 Jahren und sechs Monaten Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Ein siebter Angeklagter wurde freigesprochen.

Textgröße ändern: