Pallade Veneta - Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht

Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht


Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht
Wegen Russlandsanktionen eingefrorene Gelder: Insolvenzverwalter scheitert vor Gericht / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Aufgrund von Russlandsanktionen der EU blockierte Bankguthaben bleiben nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingefroren. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Es wies die vom Insolvenzverwalter der Kontoinhaberin eingelegte Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Gießen zurück. Es geht in dem Fall um knapp eine Million Euro, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 17 U 20/25)

Textgröße ändern:

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führe nicht dazu, dass die im Anhang der fraglichen EU-Sanktionsverordnung genannte Betroffene die Kontrolle über die Gelder verloren habe, betonte das Gericht. Es geht demnach um Gelder auf Bankkonten in Höhe von fast einer Million Euro. Das Vermögen der Schuldnerin ist demnach eine nach dem Recht der Isle of Man gegründete Gesellschaft. Hintergrund sind laut Gericht komplexe Firmen- und Treuhandstrukturen, in welche die Schuldnerin eingebunden ist.

Konkret handelte es sich um eine Klage des Insolvenzverwalters einer nicht näher genannten Schuldnerin gegen eine Bank. Das Kreditinstitut verweigerte die Auszahlung unter Verweis auf Sanktionsvorschriften - und bekam nun vor dem Oberlandesgericht Recht. Der Insolvenzverwalter kann aber noch versuchen, beim Bundesgerichtshof in Revision zu gehen.

Die Schuldnerin zählt demnach zum Zielkreis von Sanktionen, welche die EU bereits 2014 nach der völkerrechtswidrigen russischen Annexion der zur Ukraine gehörenden Krim erließ. 2023 wurde die Liste der Betroffenen erweitert. Die Sanktionen richten sich der EU zufolge gegen Menschen und Institutionen, welche die territoriale Unversehrheit, Stabilität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben. Wegen der russischen Aggression gegen die Ukraine verhängte die EU bereits zahlreiche Sanktionspakete.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Schwarzfahren entkriminalisieren: Hubig-Vorstoß löst geteiltes Echo aus

Schwarzfahren soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig nicht mehr als Straftat verfolgt werden. Dieser Vorstoß der SPD-Politikerin zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein stieß am Dienstag allerdings auf ein geteiltes Echo.

Schüsse vor israelischem Konsulat in Istanbul: Ein Angreifer getötet

Bei einem Schusswechsel mit der Polizei vor dem israelischen Konsulat in Istanbul ist offiziellen Angaben zufolge mindestens ein Angreifer getötet worden. Zwei weitere Angreifer wurden verletzt, wie der Regionalgouverneur Davut Gül am Dienstag mitteilte. Auch zwei Einsatzkräfte der Polizei wurden seinen Angaben zufolge leicht verletzt.

Australischer Ex-Soldat soll Kriegsverbrechen in Afghanistan begangen haben

Einer der höchstdekorierten Soldaten Australiens ist Polizeiangaben zufolge wegen mutmaßlicher in Afghanistan begangener Kriegsverbrechen festgenommen worden. Der 47-Jährige sei mit einer Reihe von Morden in Verbindung gebracht worden, die zwischen 2009 und 2012 während seines Afghanistan-Einsatzes begangen wurden, erklärte die australische Polizeipräsidentin Krissy Barrett am Dienstag. Von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Gerichtsdokumenten zufolge werden dem Ex-Soldaten Ben Roberts-Smith fünf Fälle zur Last gelegt.

In Deutschland geborener Türke darf nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen werden

Ein für einen tödlichen Raserunfall in Heilbronn verantwortlicher, in Deutschland geborener Türke darf ausgewiesen werden. Die Klage des wegen Mordes und verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilten 23-Jährigen scheiterte am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Eine Berufung gegen die Entscheidung wurde nicht zugelassen. Der Mann kann aber noch die Zulassung der Berufung beantragen, weshalb die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Textgröße ändern: