Pallade Veneta - Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab

Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab


Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab
Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Landgericht Flensburg hat die Eröffnung eines Prozesses gegen eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppierung Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Störung öffentlicher Betriebe abgelehnt. Es ließ die von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die 33-Jährige erhobene Anklage nach Angaben vom Dienstag nur "deutlich eingeschränkt" zu. Sie soll sich nun vor einem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Textgröße ändern:

Um die Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung wird seit Jahren gestritten. Die zunächst vor allem politisch geführte Auseinandersetzung erreichte inzwischen die Gerichte. Im Februar ließ das Landgericht Potsdam eine Anklage wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gegen fünf Aktivisten zu. Über die Zulassung von zwei weiteren entsprechenden Anklage der Staatsanwaltschaft in München ist nach Angaben der Gruppierung bislang nicht entschieden.

Rechtskräftig ist die Entscheidung des Landgerichts Flensburg aber noch nicht, die Staatsanwaltschaft kann Beschwerde einlegen. Zufrieden äußerten sich am Dienstag die Verteidiger der Beschuldigten. Nach "dezidierter und kleinteiliger juristischer Prüfung" habe die Kammer Versuchen der Strafverfolgungsorgane "einen Riegel vorgeschoben", strafrechtliche Vorschriften zu kriminellen Vereinigungen "gegen politisch missliebige Akteure zu instrumentalisieren", erklärten diese in München und Hamburg.

Laut Landgericht Flensburg setzt der Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung voraus, dass Menschen sich in dieser zwecks erheblicher Straftaten zusammenschließen, die zu einer "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" führten. Das sei bei der Letzten Generation jedoch nicht der Fall gewesen. Die Aktionen dieser Gruppierung hätten "polarisiert, jedoch gesamtgesellschaftlich nicht das Sicherheitsgefühl von Personen oder Personengruppen beeinträchtigt", betonten die Richter.

Im Fall der Beschuldigten liegen die Voraussetzungen nach Auffassung des Gerichts bereits deshalb nicht vor, weil bei ihr kein hinreichender Tatverdacht für schwerwiegende Delikte mit ausreichender Strafandrohung vorliegt. Der Frau seien voraussichtlich lediglich Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch strafrechtlich vorwerfbar, wofür ihr nicht mehr als zwei Jahre Haft drohten. Daher erklärte sich das Landgericht für nicht zuständig und verwies den Fall zur Verhandlung an das Amtsgericht Niebüll.

Laut Anklage soll sich die Beschuldigte in den Jahren 2022 und 2023 an der Manipulation einer Ölpipeline in Mecklenburg-Vorpommern sowie an Aktionen an Flughäfen in München, bei Berlin sowie auf Sylt beteiligt haben. Bei der Aktion auf Sylt wurde unter anderem ein Privatflieger mit Farbe besprüht, der Protest erfuhr damals ein bundesweites Echo.

Die Staatsanwaltschaft klagte die Frau deshalb unter anderem wegen der Störung öffentlicher Betriebe an. Das Gericht kam allerdings im Rahmen des Zwischenverfahrens, bei dem es die Anklage prüft und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet, zu einer differenzierten Einschätzung der wahrscheinlich maßgeblichen juristischen Erwägungen.

Demnach hatte die Angeklagte am Flughafen München mutmaßlich einen Zaun zerschnitten. Ferner steht laut Gericht nicht fest, dass es durch das Festkleben anderer Aktivisten zu Behinderungen kam. Die Beschädigung eines Privatflugzeugs auf dem Flugplatz in Sylt etwa sei keine Störung des öffentlichen Betriebs, der Flugverkehr sei nicht behindert worden.

Auch im Fall der Pipeline sieht das Gericht entscheidende rechtliche Hürden. Demnach soll die Frau zweimal im Abstand von mehreren Monaten das Schloss an einer Steuerungseinheit aufgebrochen haben, um den Ölfluss zu stoppen. Beim ersten Mal seien derartige Handlungen rechtlich noch nicht als Störung des Betriebs definiert worden, was eine entspreche Anklage ausschließe. Beim zweiten Mal hätten Sicherheitsmaßnahmen dann verhindert, dass die Beschuldigte die Ventile habe bedienen können.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Venezuelas Interims-Regierung spricht mit Opposition über demokratischen Übergang

Die venezolanische Interims-Regierung hat unter Vermittlung der USA Gespräche mit der Opposition über einen Demokratisierungsprozess des Landes aufgenommen. Bei einem Treffen zwischen Parlamentspräsident Jorge Rodríguez und der Oppositionspolitikerin Dinorah Figuera am Donnerstag sei ein "Fahrplan für einen Dialog zum demokratischen Übergang" erörtert worden, erklärte US-Außenamtssprecher Tommy Pigott. Dabei handele es sich um "einen erster Schritt in einem wohlüberlegten Prozess zur Sicherung einer freien und offenen venezolanischen Gesellschaft".

In Peine entkommener Straftäter in Italien gefasst

Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, der am Dienstag in Peine bei einem Freigang aus der Haft entkommen war, ist in Italien gefasst worden. Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen am Donnerstag in Hannover mitteilte, wurde der 42-jährige Benjamin F. in der Region Venetien festgenommen. Dort sei er zuvor in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen und verletzt in ein Krankenhaus gebracht worden.

Videospiele: Vorverkauf für "GTA VI" startet am 25. Juni

Der Vorverkauf für das mit Spannung erwartete Videospiel "Grand Theft Auto VI" soll am Donnerstag kommender Woche beginnen. Wie das Unternehmen Rockstar Games im Onlinedienst X ankündigte, sind Vorbestellungen bei ausgewählten Händlern und auf digitalen Plattformen ab dem 25. Juni möglich. Der eigentliche Veröffentlichungstermin des Spiels soll am 19. November sein.

Restaurierung von Parthenon-Tempelfassade auf Akropolis in Athen abgeschlossen

Nach langer Restaurierung erstrahlt die Westfassade des Parthenon-Tempels in Athen wieder wie zuletzt Anfang des 19. Jahrhunderts: "Der Anblick ist wirklich überwältigend", erklärte die griechische Kulturministerin Lina Mendoni am Donnerstag. Der vor rund 2500 Jahren zu Ehren der Göttin Athene errichtete Tempel gehört zu den wichtigsten Sehenswürdigkeiten Griechenlands und zieht pro Jahr mehr als vier Millionen Touristen an.

Textgröße ändern: