Pallade Veneta - Urteil aus Hessen: Gartenbesitzerin muss Tonne für Bioabfälle benutzen

Urteil aus Hessen: Gartenbesitzerin muss Tonne für Bioabfälle benutzen


Urteil aus Hessen: Gartenbesitzerin muss Tonne für Bioabfälle benutzen
Urteil aus Hessen: Gartenbesitzerin muss Tonne für Bioabfälle benutzen / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Eine Gartenbesitzerin aus Hessen muss für ihren Biomüll eine entsprechende Tonne benutzen. Sie hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom sogenannten Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von Bioabfällen, wie das Verwaltungsgericht Gießen am Dienstag mitteilte. Es wies die Klage der Frau damit ab. (Az.: 8 K 1975/25.GI)

Textgröße ändern:

Sie hatte im Januar 2025 den Antrag bei der Gemeinde Ranstadt auf die Befreiung gestellt, weil sie seit Jahren keine Biomülltonne benutze und ihre Abfälle in ihrem Nutzgarten selbst kompostiere. Die Gemeinde lehnte den Antrag zu Recht ab, wie nun das Gericht entschied.

In der Gemeinde Ranstadt besteht kein Nutzungszwang für die Biotonne, wenn ein Gartenbesitzer nachweisen kann, dass er fachlich und technisch in der Lage ist, alle anfallenden kompostierbaren Stoffe selbst ordnungsgemäß zu behandeln. Dazu muss der Garten mindesten 50 Quadratmeter pro Bewohner groß sein.

Zudem muss es sich um ein Pflanzenbeet handeln. Ein Rasen mit einer gärtnerischen Nutzung reicht nicht aus. Die Gartenbesitzerin konnte nicht nachweisen, dass sie eine ausreichend große Beetfläche hat. Dass sie ihren aus dem Biomüll gewonnenen Kompost auf den Boden um Bäume und Sträucher herum aufbringt, ist keine zulässige Verwertung.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Maduro-Vertrauter schließt Deal mit der US-Justiz

Der venezolanische Ex-Minister und frühere Vertraute des gestürzten Präsidenten Nicolás Maduro, Alex Saab, hat sich am Dienstag im Rahmen einer Vereinbarung mit der US-Justiz der Geldwäsche schuldig bekannt. Saab habe ein Geständnis "zum einzigen Anklagepunkt" gemacht und erhalte dafür eine mildere Strafe, hieß es in den Gerichtsunterlagen. Die Vereinbarung sieht demnach eine Strafzahlung in Höhe von 195 Millionen Dollar (umgerechnet 170 Millionen Euro) vor.

Dutzende Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten

Nach Razzien in Kneipen und Wohnungen von türkischen LGBTQ-Aktivisten am Wochenende sind bei Protesten gegen das Vorgehen der Sicherheitskräfte in Istanbul zahlreiche Demonstranten festgenommen worden. Bis zum Dienstagmittag wurden 91 Menschen in der türkischen Metropole in Haft genommen, erklärten deren Anwälte. Unter den Festgenommenen ist nach Angaben der türkischen Journalistengewerkschaft ein ARD-Journalist.

60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen

Ein 60-Jähriger ist im hessischen Dietzenbach mit Schussverletzungen auf einer Straße gefunden worden und wenig später in einem Krankenhaus gestorben. Drei Tatverdächtige wurden am Dienstag vorläufig festgenommen, wie das hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitteilten. Die Männer stehen im Verdacht, den 60-Jährigen mit einer Schusswaffe getötet zu haben oder an der Tötung beteiligt gewesen zu sein.

Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker

Das Oberste Gericht Brasiliens hat eine Überprüfung der Beziehung eines seiner Richter zu einem inhaftierten Banker eingeleitet. Das Gericht berief am Dienstag eine Sitzung ein, um mögliche Verbindungen zwischen Richter Alexandre de Moraes und dem in Ungnade gefallenen Banker Daniel Vorcaro zu untersuchen. Vorcaro steht im Zentrum eines der größten Finanzskandale in der Geschichte des südamerikanischen Landes. De Moraes wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem politisch motivierten Verfahren.

Textgröße ändern: