Pallade Veneta - Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet

Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet


Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet
Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet / Foto: Oscar OLSSON - TT NEWS AGENCY/AFP

In Schweden sind bei Schießereien zwischen verfeindeten Banden nach offiziellen Angaben in den vergangenen drei Jahren 23 unbeteiligte Menschen getötet und 30 weitere verletzt worden. Darunter sind laut einer am Montag veröffentlichten Polizeistatistik unter anderem Menschen, die von den Schützen verwechselt wurden, Angehörige verfeindeter Bandenmitglieder sowie Passanten, die von einer verirrten Kugel getroffen wurden. Schweden hat seit Jahren mit einer massiven Zunahme der Bandenkriminalität zu kämpfen.

Textgröße ändern:

Die Banden liefern sich blutige Auseinandersetzungen um die Kontrolle über den Drogen- und Waffenhandel. Immer wieder kommt es zu Schießereien und Explosionen. Ein Grund für die hohe Zahl unbeteiligter Opfer ist laut der Polizei, dass die Schützen teilweise noch sehr jung sind. Schwedische Banden nutzen häufig soziale Medien und verschlüsselte Apps, um sehr junge Teenager zu rekrutieren. Die Strafmündigkeit beginnt in dem skandinavischen Land erst mit 15 Jahren.

"Wir haben es mit sehr jungen Tätern zu tun, die häufig keine vorherigen Erfahrungen mit Gewaltverbrechen haben, was das Risiko erhöht, dass Außenstehende oder falsche Ziele getroffen werden", sagte der Einsatzkoordinator der schwedischen Polizei, Alexander Wallenius, der schwedischen Nachrichtenagentur TT.

Im Vorfeld der Parlamentswahlen im kommenden September verabschiedete die von den rechtspopulistischen Schwedendemokraten unterstützte Minderheitsregierung des konservativen Ministerpräsidenten Ulf Kristersson bereits eine Reihe von Gesetzesvorhaben gegen Kriminalität und Einwanderung. In der vergangenen Woche kündigte sie an, dass soziale Netzwerke wie Tiktok oder Snapchat "Werbeanzeigen für Mord" innerhalb einer Stunde löschen müssten oder streng bestraft würden.

Schon zuvor hatte die Regierung einen Vorstoß gemacht, das Alter für Strafmündigkeit von 15 auf 13 Jahre zu senken, wenn es sich um Verbrechen handelt, die mit mindestens vier Jahren Haft bestraft werden.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt

Nach dem Amoklauf eines 16-Jährigen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau ist der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Ermittlungsrichter erließ am Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie das Polizeipräsidium in Rosenheim mitteilte. Er befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt.

13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen

Bei einem Verkehrsunfall in Brandenburg ist eine 13-Jährige tödlich verletzt worden. Der 47 Jahre alte Fahrer und eine Achtjährige wurden schwer verletzt, wie die Polizei in Brandenburg an der Havel am Donnerstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Mittwochabend auf einer Bundesstraße zwischen Rathenow und Steckelsdorf.

Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet

Nach über zehnjähriger Flucht haben Ermittler aus Nordrhein-Westfalen den Kopf einer mutmaßlichen Bande verhaftet, die mit Scheinrechnungen im Baugewerbe einen Millionenschaden verursacht haben soll. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, wie das Hauptzollamt Duisburg am Donnerstag mitteilte. Die Bande soll jahrelang Firmen aus der Bau-, Gerüstbau- und Gebäudereinigungsbranche mit Scheinrechnungen sowie Schwarzgeld versorgt haben.

Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht

Zwischenerfolg für die Bundesregierung: Der Bundestag kann noch vor der Sommerpause und damit in dieser Woche über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Eilanträge aus der Opposition dagegen scheiterten am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe gab außerdem grünes Licht für eine mögliche Entscheidung über das neue Heizungsgesetz. (Az. 2 BvE 4/26, 2 BvQ 47/26 und 2 BvE 3/26)

Textgröße ändern: