Pallade Veneta - Nutzung von Artikeln durch Onlinedienste: EU-Länder dürfen Verlage unterstützen

Nutzung von Artikeln durch Onlinedienste: EU-Länder dürfen Verlage unterstützen


Nutzung von Artikeln durch Onlinedienste: EU-Länder dürfen Verlage unterstützen
Nutzung von Artikeln durch Onlinedienste: EU-Länder dürfen Verlage unterstützen / Foto: Stefano RELLANDINI - AFP/Archiv

Im Streit über die Nutzung von Presseartikeln durch Onlinedienste hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Verlagen den Rücken gestärkt. EU-Staaten dürfen die Presse gegenüber digitalen Dienstleistern unterstützen und eine angemessene Vergütung für Medienunternehmen vorsehen, wie der EuGH am Dienstag entschied. In dem Fall ging es um Regelungen aus Italien; geklagt hatte Meta. (Az. C-797/23)

Textgröße ändern:

Mit der Urheberrechtsreform von 2019 verpflichtete die EU Unternehmen wie Meta oder Google dazu, Presseverlage für die Übernahme ihrer Inhalte angemessen zu bezahlen. Artikel sind im Internet zwei Jahre lang geschützt. Alle EU-Länder führten entsprechende Regelungen ein; in Deutschland ist der Schutz im Urheberrechtsgesetz verankert.

Verlage haben demnach das ausschließliche Recht, ihre Artikel im Internet zugänglich zu machen. Ausgenommen sind einzelne Wörter und kurze Auszüge, die kostenlos genutzt werden können.

In Italien wurde ein Anspruch auf angemessene Vergütung für Verlage gesetzlich festgelegt. Onlinedienste müssen mit den Verlagen verhandeln und dürfen die Sichtbarkeit der Suchergebnisse in dem Zeitraum nicht einschränken. Sie müssen außerdem die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Wenn sich beide Seiten nicht einigen, legt die Kommunikationsbehörde die Bezahlung fest. 2023 bestimmte die Behörde Referenzkriterien für eine angemessene Vergütung.

Gegen diesen Beschluss klagte Meta in Italien. Das Unternehmen sieht die unternehmerische Freiheit verletzt. Das italienische Gericht befragte den EuGH dazu. Dieser erklärte nun, dass ein Anspruch von Verlagen auf angemessene Vergütung zulässig sei - wenn das die wirtschaftliche Gegenleistung für die Erlaubnis zur Online-Nutzung der Veröffentlichungen sei.

Verlage müssen demnach die Erlaubnis auch verweigern oder kostenlos erteilen können. Wenn der Onlinedienst die Artikel aber nicht nutze, dürfe ihm keine Zahlung auferlegt werden. Das italienische Gericht muss prüfen, ob die italienischen Vorschriften die Voraussetzungen erfüllen.

Italien darf digitale Dienstleister dem Urteil zufolge auch zu Verhandlungen mit den Verlagen unter den festgelegten Bedingungen verpflichten. So könne sichergestellt werden, dass die Verhandlungen fair verliefen, erklärte der EuGH. Denn nur die Onlinedienste könnten erwartete Einnahmen beurteilen. Auch die Befugnisse der Behörde seien zulässig.

Solche Verpflichtungen, die den Schutz der Verlage stärken, ermöglichen dem EuGH zufolge ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der unternehmerischen Freiheit und dem Recht des geistigen Eigentums sowie auf Freiheit und Pluralität der Medien. Über den konkreten Fall entschied der EuGH nicht. Das tut nun das italienische Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Dutzende Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten

Nach Razzien in Kneipen und Wohnungen von türkischen LGBTQ-Aktivisten am Wochenende sind bei Protesten gegen das Vorgehen der Sicherheitskräfte in Istanbul zahlreiche Demonstranten festgenommen worden. Bis zum Dienstagmittag wurden 91 Menschen in der türkischen Metropole in Haft genommen, erklärten deren Anwälte. Unter den Festgenommenen ist nach Angaben der türkischen Journalistengewerkschaft ein ARD-Journalist.

60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen

Ein 60-Jähriger ist im hessischen Dietzenbach mit Schussverletzungen auf einer Straße gefunden worden und wenig später in einem Krankenhaus gestorben. Drei Tatverdächtige wurden am Dienstag vorläufig festgenommen, wie das hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitteilten. Die Männer stehen im Verdacht, den 60-Jährigen mit einer Schusswaffe getötet zu haben oder an der Tötung beteiligt gewesen zu sein.

Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker

Das Oberste Gericht Brasiliens hat eine Überprüfung der Beziehung eines seiner Richter zu einem inhaftierten Banker eingeleitet. Das Gericht berief am Dienstag eine Sitzung ein, um mögliche Verbindungen zwischen Richter Alexandre de Moraes und dem in Ungnade gefallenen Banker Daniel Vorcaro zu untersuchen. Vorcaro steht im Zentrum eines der größten Finanzskandale in der Geschichte des südamerikanischen Landes. De Moraes wies die Vorwürfe zurück und sprach von einem politisch motivierten Verfahren.

Unbekannte stehlen dutzende Orgelpfeifen aus leerstehender Kirche in Gütersloh

Unbekannte haben aus einer leerstehenden Kirche in Gütersloh dutzende Orgelpfeifen gestohlen. Die Diebe verschafften sich zwischen Sonntagmittag und Montag Zutritt zu den Kirchenräumen, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Dienstag mitteilte. Die weitgehend demontierten Pfeifen waren demnach auf der Orgelempore in Kisten gelagert.

Textgröße ändern: