Pallade Veneta - Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden

Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden


Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden
Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Weil sie ihren joggenden Ehemann mit einem Auto überfuhr und tötete, hat das Landgericht Dresden eine 53-Jährige wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach 44 Verhandlungstagen sah es das Gericht in der sächsischen Landeshauptstadt als erwiesen an, dass die Angeklagte ihren deutlich älteren Ehemann ermordet hatte, um an sein Vermögen zu kommen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Ein mitangeklagter 76-Jähriger wurde ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Laut den Urteilsfeststellungen hatte die Angeklagte im September 2024 im sächsischen Klipphausen mit einem Geländewagen von hinten ihren joggenden Ehemann angefahren. Anschließend überrollte sie ihn mit dem Auto. Der 76 Jahre alte Mann starb noch am Tatort.

Die Angeklagte habe ihren Mann heimtückisch und aus Habgier ermordet, um an sein Erbe zu gelangen. Dabei habe sie die Arg- und Wehrlosigkeit ihres Ehemanns bewusst ausgenutzt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren quasi ausgeschlossen ist.

Der 76-jährige Mitangeklagte, ein ehemaliger Hausmeister und Gärtner der Eheleute, wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt. Er soll der 53-Jährigen das Auto besorgt und vor der Tat übergeben haben. Auch habe er den Transport des beschädigten Autos zu einem bereits zuvor vereinbartem Reparaturtermin in einer Dresdner Autowerkstatt übernommen. Das Gericht ging davon aus, dass er weitgehend in den Tatplan der Angeklagten eingeweiht war und diesen billigte.

Das Urteil gegen die 53-Jährige entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Der 76-Jährige war ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

D.Bruno--PV

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