Pallade Veneta - Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen

Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen


Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen
Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die Betreiberin eines Frauenfitnessstudios soll 6000 Euro an eine von ihr abgewiesene Transsexuelle bezahlen, die nach dem Transsexuellengesetz ihren Personenstand von männlich auf weiblich änderte. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil stellte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine Vielzahl von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die Frau fest.

Textgröße ändern:

So hatte die Betreiberin online sieben Artikel mit Foto und Namensnennung über die nicht in der Öffentlichkeit stehende Klägerin veröffentlicht. Das Gericht ordnete an, diese Berichte zu unterlassen und stellte unwahre Tatsachenbehauptungen fest.

Auslöser des Rechtsstreits war, dass die Klägerin nach der ohne eine geschlechtsangleichende Operation vollzogenen Änderung ihres Personenstands von Mann auf Frau ein Probetraining in dem Frauenfitnessstudio wollte. Als die Inhaberin dies ablehnte, kontaktierte die Klägerin die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Diese schlug der Inhaberin des Fittnessstudios vor, der abgelehnten Kundin 1000 Euro Entschädigung zu zahlen, was diese ablehnte.

Die Beklagte lehnte aber nicht nur die Zahlung ab, sondern veröffentlichte dem Urteil zufolge außerdem auf ihrer Webseite innerhalb von wenigen Tagen sieben - jeweils mit mindestens einem Bildnis der Klägerin versehene - Artikel, in denen sich verschiedene Autoren mit diesem Bemühen der Klägerin sowie der politischen und gesellschaftlichen Debatte über Transrechte und deren Wechselwirkungen mit den Rechten und Interessen Dritter auseinandersetzten.

Diese Artikelserie wertete das Oberlandesgericht nun als Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Betreiberin des Fitnessstudios auch unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet hatte. So warf sie ihrer abgelehnten Kundin vor, nur vorzugeben eine Frau zu sein und ein "Herr in Damenkleidung" zu sein. Auch die Verbreitung des Namens greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Beklagte die Zulassung der Revision am Bundesgerichtshof begehren.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Seismologen in Norwegen messen kleine Beben nach WM-Toren Haalands

Der Doppelpack von Stürmer Erling Haaland beim WM-Spiel gegen den Irak hat Norwegen im wahrsten Sinne des Wortes erbeben lassen. Das norwegische seismologische Institut Norsar teilte mit, in der Nacht zum Mittwoch habe die Erdbebenwarte in Bergen "klare Signale" registriert, die mit der Begeisterung der Fußballfans in dieser Stadt über das Spiel zusammenhingen.

Verdacht auf Eiscreme-Kartell: Japanische Behörden durchsuchen sechs Hersteller

Wegen des Verdachts auf Preisabsprachen haben die japanischen Behörden die Räumlichkeiten von sechs großen Eiscreme-Herstellern durchsucht. Vertreter der Unternehmen würden verdächtigt, über Jahre per E-Mail oder bei Treffen den Zeitpunkt und das Ausmaß von Preiserhöhungen abgesprochen zu haben, gab eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP an. Lokalen Medien zufolge hoben die Unternehmen ihre Verkaufspreise seit etwa 2022 jedes Jahr zur selben Zeit an.

Fruchtimporte als Tarnung für Kokain: Großrazzia gegen mutmaßliche Drogenhändler

Sie waren im internationalen Fruchthandel tätig und sollen das zum Schmuggel von Kokain im Tonnenbereich genutzt haben: Deutsche Ermittler sind am Mittwoch mit einer Großrazzia in mehreren Bundesländern und in der Schweiz gegen mutmaßliche Drogenhändler vorgegangen, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden und die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg mitteilten. In Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurden demnach drei Verdächtige festgenommen. 16 Objekte wurden durchsucht.

Tusk: "Alle Hinweise" deuten auf "politischen Mord" an russischem Künstler in Polen hin

Die Erschießung des russischen Künstlers Semjon Skrepezki in Polen war nach den Worten des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk aller Wahrscheinlichkeit nach ein "politischer Mord". Darauf deuteten "alle Hinweise" hin, sagte Tusk am Mittwoch. Falls die Erschießung von Russland in Auftrag gegeben worden sei, "dann ist dies auch eine sehr ernste Angelegenheit mit internationaler Dimension", fügte Tusk hinzu.

Textgröße ändern: