Pallade Veneta - Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein

Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein


Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein
Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein / Foto: FABIAN BIMMER - AFP/Archiv

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht mehr nach fünf Jahren verjähren können. "Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Freitag. Viele Taten würden auch erst nach längerer Zeit bekannt. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.

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Gallina sitzt aktuell der Justizministerkonferenz vor, die am 11. und 12. Juni zu einer Konferenz zusammenkommt. Dort will sie eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen anregen. "Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist insbesondere bei Vergewaltigungen, bei denen der Täter ausnutzt, dass das Opfer keinen entgegenstehenden Willen bilden oder äußern kann, führt mitunter dazu, dass die Tat dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann", erläuterte sie.

Dem "Spiegel" zufolge ist auch das Bundesjustizministerium dafür offen. Es prüfe derzeit, ob "Änderungen an den Verjährungsregeln" bei Sexualstraftaten nötig seien, zitierte das Magazin einen Ministeriumssprecher.

Es schrieb über den Fall einer Frau, die von ihrem früheren Partner über Jahre hinweg sexuelle Übergriffe erlitten haben soll, während sie womöglich betäubt war. Es gebe insgesamt 67 Aufnahmen davon, welche die Polizei auf einem beschlagnahmten Laptop gefunden habe.

Zwei der mutmaßlichen Taten sind dem Bericht zufolge inzwischen angeklagt. In einem Fall sei das Video noch keine fünf Jahre alt. In dem anderen Fall sei offenbar ein Baseballschläger benutzt worden, was rechtlich als gefährliches Werkzeug eingestuft werde. Darum sei der Fall nicht verjährt.

Hinsichtlich 65 mutmaßlicher Taten war das Verfahren zunächst wegen Verjährung eingestellt worden, wie die Hamburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage bestätigte. Auf die Beschwerde der Frau hin beabsichtige sie, die Ermittlungen wiederaufzunehmen. Ob eine Tat verjährt sei, hänge maßgeblich davon ab, wie sie rechtlich zu qualifizieren sei.

Die Staatsanwaltschaft will darum versuchen, den Sachverhalt weiter aufzuklären. Zwei mutmaßliche Taten wurden demnach an die Lüneburger Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese erklärte, dass sie in einem Fall Anklage erhoben habe.

R.Zaccone--PV

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