Pallade Veneta - Nach spektakulärem Einbruch bei Haspa: Klage auf höheren Schadenersatz abgewiesen

Nach spektakulärem Einbruch bei Haspa: Klage auf höheren Schadenersatz abgewiesen


Nach spektakulärem Einbruch bei Haspa: Klage auf höheren Schadenersatz abgewiesen
Nach spektakulärem Einbruch bei Haspa: Klage auf höheren Schadenersatz abgewiesen / Foto: FABIAN BIMMER - AFP/Archiv

Knapp fünf Jahre nach einem spektakulären Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkassse (Haspa) in Norderstedt ist eine Klage auf höheren Schadenersatz ohne Erfolg geblieben. Die Haspa habe keine Pflichten aus dem Vertrag über die Miete eines Schließfachs verletzt, erklärte das Oberlandesgericht Hamburg am Mittwoch. Bei dem Einbruch im August 2021 waren etwa 650 Schließfächer ausgeräumt worden.

Textgröße ändern:

Die Täter brachen mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer über der Filiale gelegenen leerstehenden Praxis in die Tresorräume ein. Sie manipulierten außerdem einen Bewegungsmelder, der deswegen nicht anschlug. Ausgeräumt wurde auch das Schließfach eines Kunden, der dort nach eigenen Angaben 150.000 Euro lagerte.

Die Haspa zahlte ihm 40.000 Euro Schadenersatz und berief sich darauf, dass diese Summe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sei. Der Kunde trat seine Ansprüche an die Klägerin ab, die sich 2022 an das Hamburger Landgericht wandte.

Dieses entschied 2023, dass der Schadenersatz 110.000 Euro betragen solle. Die Haspa habe ihre Pflicht zur tresormäßigen Sicherung verletzt. Dagegen legte die Sparkasse Berufung beim Oberlandesgericht ein, die nun Erfolg hatte. Das Gericht änderte das Urteil von 2023 und wies die Klage ab.

Die Haspa habe die Vorschriften eingehalten, erklärte es. Der verbaute Bewegungsmelder sei laut dem gerichtlich bestellten Sachverständigen zum Zeitpunkt des Einbruchs das beste am Markt verfügbare Modell mit dem besten Schutzniveau gewesen. Es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass dieser Bewegungsmelder hätte manipuliert werden können.

Auch bei der Schließfachanlage habe das Schutzniveau ausgereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ zwar die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu, dagegen kann aber noch eine Beschwerde erhoben werden.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Fruchtimporte als Tarnung für Kokain: Großrazzia gegen mutmaßliche Drogenhändler

Sie waren im internationalen Fruchthandel tätig und sollen das zum Schmuggel von Kokain im Tonnenbereich genutzt haben: Deutsche Ermittler sind am Mittwoch mit einer Großrazzia in mehreren Bundesländern und in der Schweiz gegen mutmaßliche Drogenhändler vorgegangen, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden und die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg mitteilten. In Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurden demnach drei Verdächtige festgenommen. 16 Objekte wurden durchsucht.

Tusk: "Alle Hinweise" deuten auf "politischen Mord" an russischem Künstler in Polen hin

Die Erschießung des russischen Künstlers Semjon Skrepezki in Polen war nach den Worten des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk aller Wahrscheinlichkeit nach ein "politischer Mord". Darauf deuteten "alle Hinweise" hin, sagte Tusk am Mittwoch. Falls die Erschießung von Russland in Auftrag gegeben worden sei, "dann ist dies auch eine sehr ernste Angelegenheit mit internationaler Dimension", fügte Tusk hinzu.

Zoll hebt illegale Zigarettenfabrik mit 16 Tonnen Tabak in Rheinland–Pfalz aus

In Rheinland-Pfalz hat der Zoll eine illegale Zigarettenfabrik mit mehr als 16 Tonnen Tabak ausgehoben. Bei dem im Mai erfolgten dreitägigen Einsatz seien vier Tatverdächtige im Alter zwischen 25 und 54 Jahren festgenommen worden, teilte das Zollfahndungsamt Hannover am Mittwoch mit. Mehr als 120 Einsatzkräfte durchsuchten demnach insgesamt 13 Lagerhallen und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

AfD darf von bayerischem Verfassungsschutz beobachtet werden

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Beschluss lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die von der AfD beantragte Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Textgröße ändern: