Pallade Veneta - Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst

Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst


Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst
Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst / Foto: SILAS STEIN - AFP/Archiv

Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war.

Textgröße ändern:

Der Antragsteller war seit 2011 Polizeivollzugsbeamter in Berlin und hatte sich für eine Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei beworben. Dieses sollte am 1. April 2026 beginnen.

Nachdem er im November 2025 eine vorläufige Einstellungszusage bekommen hatte, ließ er sich im Vertrauen darauf aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen. Als dann jedoch seine Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender bekannt wurde, hob das Land Berlin im März 2026 die Zusage und damit die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf des gehobenen Dienstes auf. Als Grund nannte es laut Gericht "Zweifel an der charakterlichen Eignung".

Der Polizist legte daraufhin sein Mandat in der Gemeindevertretung nieder und suchte um Eilrechtsschutz nach. Er gab unter anderem an, die Entwicklungen der AfD Brandenburg, die seit 2020 vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt und seit 2025 als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft wird, nicht in ihrer Tragweite erkannt zu haben.

Das Verwaltungsgericht wies den Antrag mit Verweis auf die begründeten Zweifel an der Verfassungstreue des Polizisten zurück. Der Antragsteller sei Mitglied der AfD und organisatorisch in den Landesverband eingegliedert, so die Argumentation. Dass er bei der Kommunalwahl als Kandidat angetreten sei und AfD-Fraktionsvorsitzender wurde, zeige seine inhaltliche Identifikation mit den Zielen der Partei.

Er habe auch nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig von seiner Partei und deren Zielen distanziert habe, so das Gericht. Die Niederlegung seines Mandats habe er mit der Einstufung der AfD als rechtsextrem begründet. Diese sei aber bereits ein Jahr zuvor erfolgt, was ihm auch bekannt gewesen sein musste.

Der Beschluss wurde am Donnerstag gefällt. Dagegen kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Umsturzpläne: Bewährungsstrafen für weitere Unterstützer von Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vergewaltigungsurteil: Vier Jahre Haft für Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit

Harter Schlag für Norwegens schwerkranke Kronprinzessin Mette-Marit: Ihr Sohn Marius Borg Hoiby ist wegen Vergewaltigung und anderer Vergehen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen und anderer Vergehen schuldig. Hoibys Verteidiger kündigten Berufung gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung sowie wiederholter Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen an.

Nach Messerangriff auf Lehrerin in Essen: Prozess gegen 18-Jährigen in Düsseldorf

Neun Monate nach den Messerattacken von Essen mit drei Verletzten muss sich der Tatverdächtige vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verantworten. Der Generalbundesanwalt wirft dem heute 18-Jährigen in der am Montag verlesenen Anklage unter anderem dreifachen Mordversuch vor. Der damals 17-Jährige soll Anfang September 2025 aus islamistischen Motiven auf drei Menschen eingestochen haben - unter anderem auf seine Lehrerin.

Zeitung: Steigende Gefangenenzahlen führen zu Engpass im Strafvollzug

Angesichts steigender Gefangenenzahlen droht einem Zeitungsbericht zufolge ein Engpass in den deutschen Justizvollzugsanstalten. Nach einer Auswertung der "Neuen Osnabrücker Zeitung" gibt es aktuell in den deutschen Gefängnissen so wenige Haftplätze wie seit sieben Jahren nicht mehr, wie sie in ihrer Montagsausgabe berichtete.

Textgröße ändern: